Finanzfalle bei Rente

Rentenabzüge drohen: Witwen und Witwer sind die Verlierer bei neuer Aktivrente

2000 Euro steuerfrei dazuverdienen? Für Witwen und Witwer kann die Aktivrente trotzdem die Hinterbliebenenrente kürzen. Das steckt dahinter.

Author - Stefan Henseke
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Wer verwitwet ist und nach Rentenbeginn weiterarbeitet, muss bei Bezug einer Aktivrente aufpassen.
Wer verwitwet ist und nach Rentenbeginn weiterarbeitet, muss bei Bezug einer Aktivrente aufpassen.Illustration: STH/KI/Berliner KURIER

Die neue Aktivrente soll ältere Beschäftigte belohnen: Wer die Regelaltersgrenze erreicht hat, kann monatlich bis zu 2000 Euro steuerfrei hinzuverdienen. Doch der attraktive Steuerbonus hat eine Schattenseite. Wer gleichzeitig eine Witwen- oder Hinterbliebenenrente bezieht, muss trotz des Steuerbonus mit Kürzungen rechnen. Warum ausgerechnet Witwen und Witwer zu den Verlierern der neuen Regelung gehören.

Aktivrente: Steuerfrei heißt nicht ohne Abzüge

Seit dem 1. Januar können sozialversicherungspflichtige Arbeitnehmer, die ihre Regelaltersgrenze erreicht haben, zusätzlich zu ihrer Rente bis zu 2000 Euro im Monat steuerfrei (beziehungsweise 24.000 Euro im Jahr) verdienen.

Ein weiterer Pluspunkt: Die steuerfreien Einnahmen unterliegen nicht dem Progressionsvorbehalt. Sie erhöhen also nicht den Steuersatz für das übrige steuerpflichtige Einkommen.

Ganz ohne Beiträge kommt jedoch auch die Aktivrente nicht aus. Voraussetzung für die Begünstigung ist eine sozialversicherungspflichtige Beschäftigung, für die Rentenversicherungsbeiträge zu entrichten sind. Deshalb bleiben auch Beiträge zur Kranken- und Pflegeversicherung weiterhin fällig.

Diese Beschäftigungen sind von der Aktivrente ausgeschlossen

Nicht jede Form der Erwerbstätigkeit fällt unter die neue Regelung. Aktivrentner mit Einkünften aus einer selbstständigen Tätigkeit, einem Gewerbebetrieb oder der Land- und Forstwirtschaft profitieren ebenso wenig wie solche in Minijobs. Auch Beamte, die nach Erreichen der Regelaltersgrenze weiter im Dienst bleiben, können die Aktivrente nicht in Anspruch nehmen.

Für Hinterbliebene kann der Steuerbonus teuer werden

Genau an diesem Punkt beginnt für viele Witwen und Witwer das Problem. Wer zusätzlich eine Hinterbliebenenrente erhält, sollte den geplanten Hinzuverdienst vorab genau prüfen lassen.

Denn obwohl der Arbeitslohn steuerfrei bleibt, zählt er im Sozialrecht weiterhin als Einkommen. Dadurch kann er bei der Berechnung einer Witwen- oder Hinterbliebenenrente berücksichtigt werden. Der steuerliche Vorteil schützt also nicht davor, dass die Rentenzahlung sinkt.

Die Aktivrente verändert ausschließlich die Besteuerung des Arbeitslohns. An den Regeln zur Einkommensanrechnung bei Hinterbliebenenrenten ändert sie dagegen nichts.

Ab diesem Betrag wird die Witwenrente gekürzt

Maßgeblich ist der seit dem 1. Juli 2026 geltende neue Freibetrag. Er liegt bei monatlich 1122,53 Euro. Besteht grundsätzlich Anspruch auf eine Waisenrente, erhöht sich dieser Betrag je Kind um 238,11 Euro.

Liegt das anrechenbare Einkommen darüber, wird der übersteigende Teil nicht vollständig berücksichtigt. Stattdessen fließen 40 Prozent dieses Betrags in die Berechnung der Hinterbliebenenrente ein und können deren Höhe mindern.

Ein Zuverdienst bei einer Aktivrente kann dazu führen, dass eine Witwenrente gekürzt wird.
Ein Zuverdienst bei einer Aktivrente kann dazu führen, dass eine Witwenrente gekürzt wird.Illustration: STH/KI/Belriner KURIER

Entscheidend ist dabei nicht das ausgezahlte Nettogehalt. Für die Berechnung verwendet die Deutsche Rentenversicherung ein pauschaliertes Nettoeinkommen. Bei einem regulär sozialversicherungspflichtigen Beschäftigungsverhältnis werden dafür im Regelfall 40 Prozent vom Bruttoverdienst abgezogen. Aus einem Monatslohn von 2000 Euro brutto werden so 1200 Euro anrechenbares Einkommen.

Beispiel zeigt: Trotz Steuerbonus sinkt die Witwenrente

Wie sich das auswirken kann, zeigt ein vereinfachtes Rechenbeispiel des Internetportals gegen-hartz.de. Ausgangslage ist eine Witwe ohne weiteres anrechenbares Einkommen und ohne Kind mit Anspruch auf Waisenrente. Sie hat die Regelaltersgrenze erreicht, bezieht keine eigene Altersvollrente und verdient im Rahmen der Aktivrente 2000 Euro brutto.

Nach dem pauschalen Abzug von 40 Prozent bleiben 1200 Euro als maßgebliches Einkommen übrig. Damit wird der Freibetrag um 77,47 Euro überschritten.

Davon werden wiederum 40 Prozent berücksichtigt. Im Ergebnis reduziert sich die Witwenrente in diesem Beispiel um 30,99 Euro im Monat. Hochgerechnet auf ein Jahr summiert sich das auf 371,88 Euro.

Aktivrente lohnt sich oft trotzdem – aber nicht ohne Prüfung

Trotz dieser Kürzung kann sich die Beschäftigung finanziell weiterhin lohnen. Denn nicht der gesamte Hinzuverdienst wird auf die Hinterbliebenenrente angerechnet, sondern lediglich ein Teil des Einkommens oberhalb des Freibetrags.

Wer eine Hinterbliebenenrente bezieht und die Aktivrente nutzen möchte, sollte sich vorher bei der zuständigen Rentenversicherung informieren.
Wer eine Hinterbliebenenrente bezieht und die Aktivrente nutzen möchte, sollte sich vorher bei der zuständigen Rentenversicherung informieren.Robert Michael/dpa/dpa-tmn

Das Beispiel macht jedoch deutlich, dass die Aussage „2000 Euro steuerfrei“ leicht missverstanden werden kann. Steuerfreiheit bedeutet eben nicht automatisch, dass der Verdienst auch ohne Auswirkungen auf eine Witwen- oder Hinterbliebenenrente bleibt.

Wer eine entsprechende Hinterbliebenenrente erhält und die Aktivrente nutzen möchte, sollte sich deshalb vor Aufnahme einer Beschäftigung unbedingt beim zuständigen Rentenversicherungsträger beraten lassen, erklärt der Lohnsteuerhilfeverein Vereinigte Lohnsteuerhilfe e.V. So lässt sich bereits im Vorfeld klären, ob und in welcher Höhe der zusätzliche Arbeitslohn Auswirkungen auf die laufende Rentenzahlung haben kann.

Wie ist Ihre Meinung zu dem Thema? Schicken Sie uns einen Leserbrief per Mail an leser-bk@berlinerverlag.com.