Rente mit 63 in Gefahr

Rentenreform: Welche Jahrgänge vor den geplanten Veränderungen geschützt sind

Die Rente wird reformiert: Doch für rentennahe Jahrgänge gilt ein besonderer Schutz. Welche Geburtsjahrgänge profitieren könnten.

Author - Stefan Henseke
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Die Bundesregierung will, dass wir länger arbeiten. Doch einige Jahrgänge werden vom geplanten späteren Rentenbeginn verschont bleiben.
Die Bundesregierung will, dass wir länger arbeiten. Doch einige Jahrgänge werden vom geplanten späteren Rentenbeginn verschont bleiben.Lobeca/imago

Rente mit 63? Soll gestrichen werden. Das Renteralter? Soll erhöht werden. Die geplante Rentenreform wird das deutsche Rentensystem grundlegend verändern – und sorgt für Verunsicherung bei vielen. Vor allem bei denen, die in den nächsten Jahren in Rente gehen können und wollen. Viele Beschäftigte fragen sich deshalb: Muss ich jetzt plötzlich länger arbeiten? Die gute Nachricht: Einige Jahrgänge dürften vor den fundamentalen Umwälzungen geschützt sein. Der Grund verbirgt sich hinter dem Begriff Vertrauensschutz. Wer davon profitiert.

Rentenform: Übergangsfristen schützen rentennahe Jahrgänge

Der Grundgedanke hinter dem sogenannten Vertrauensschutz ist einfach: Menschen, die ihren Ruhestand seit Jahren nach den geltenden Regeln geplant haben, sollen nicht kurz vor dem Ziel mit völlig neuen Vorgaben überrascht werden. Deshalb sieht der Gesetzgeber bei einschneidenden Rentenänderungen in der Regel Übergangsfristen vor.

Was bedeutet Vertrauensschutz?

Der Vertrauensschutz soll verhindern, dass rentennahe Jahrgänge durch neue Gesetze benachteiligt werden. Nach der Rechtsprechung des Bundesverfassungsgerichts darf der Staat zwar die Rentenregeln ändern. Er muss den Betroffenen jedoch ausreichend Zeit geben, sich auf die neuen Bedingungen einzustellen.

Als Orientierung gilt häufig ein Zeitraum von mindestens fünf Jahren. Wer innerhalb dieses Zeitfensters vor dem geplanten Renteneintritt steht, kann deshalb meist darauf vertrauen, dass die bisherigen Regelungen weiter gelten oder zumindest großzügige Übergangsregelungen geschaffen werden.

Vertrauensschutz: Politiker streiten über die Übergangsfrist

Noch ist die Rentenreform nicht beschlossen. Deshalb gibt es bisher keine verbindlichen Stichtage. Trotzdem zeichnet sich bereits ab, welche Geburtsjahrgänge wahrscheinlich nur geringe Auswirkungen zu befürchten haben.

Wie lange die Übergangsfrist am Ende ausfällt, ist bislang völlig offen. Darüber wird in Politik und Wissenschaft intensiv diskutiert. Der Ökonom und Wirtschaftsweise Martin Werding hält einen vergleichsweise kurzen Vertrauensschutz von ein bis maximal drei Jahren für ausreichend.

Dietmar Woidke, Ministerpräsident von Brandenburg, ist gegen die Abschaffung der Rente nach 45 Beitragsjahren.
Dietmar Woidke, Ministerpräsident von Brandenburg, ist gegen die Abschaffung der Rente nach 45 Beitragsjahren.Carsten Koall/dpa

Deutlich großzügiger äußert sich der SPD-Rentenexperte Bernd Rützel. Aus seiner Sicht sollten Beschäftigte, die heute etwa 55 Jahre alt sind, ihre bisherige Ruhestandsplanung nicht mehr ändern müssen. Wer die erforderlichen 45 Versicherungsjahre erreicht, müsse sich darauf verlassen können, ohne Abschläge in Rente zu gehen. Es könne also noch nach den Regeln der sogenannten Rente mit 63 in den Ruhestand gehen.

Rentenrecht: So haben Gerichte entschieden

Das Bundesverfassungsgericht hat sich in der Vergangenheit bereits mehrfach mit Übergangsregelungen im Rentenrecht beschäftigt. Nach seiner Rechtsprechung gelten Fristen von etwa fünf Jahren als angemessen, damit Betroffene ihre bereits getroffene Lebens- und Ruhestandsplanung an neue gesetzliche Vorgaben anpassen können.

Zwar wären auch kürzere Übergangsfristen grundsätzlich denkbar. Sie würden jedoch das Risiko deutlich erhöhen, dass Betroffene gegen die Reform klagen. Zudem könnte das Bundesverfassungsgericht eine zu kurze Übergangszeit später beanstanden. Deshalb gilt es als wahrscheinlich, dass die Bundesregierung bei der Rentenreform einen ausreichend langen Vertrauensschutz vorsehen wird.

Rentenreform: Welche Jahrgänge könnten verschont bleiben?

Wer heute 60 Jahre oder älter ist: Nach Einschätzung vieler Experten dürften diese Beschäftigten weitgehend nach den bisherigen Regeln in Rente gehen können. Es spricht vieles dafür, dass diejenigen unter den Vertrauensschutz fallen. Wer seine 45 Beitragsjahre erfüllt hat, dürfte seinen Renteneintritt nach den bisherigen Regeln („Rente mit 63“) antreten können.

Wer heute zwischen 55 und 60 Jahre alt ist: Für diese Altersgruppe ist die Lage weniger eindeutig. Entscheidend wird sein, wie lang die Politik die Übergangsfrist ausgestaltet – und wann die Rentenreform beschlossen wird und in Kraft tritt. Hier könnte die Politik eine Grenze ziehen oder längere Übergangsfristen festlegen. Ob diese Generationen noch von der abschlagsfreien Rente nach 45 Beitragsjahren profitieren können, ist derzeit offen.

 Wer heute jünger als 55 Jahre ist: In dieser Gruppe ist ein Vertrauensschutz nach heutigem Stand eher unwahrscheinlich. Wer deutlich weiter vom Renteneintritt entfernt ist, muss sich darauf einstellen, dass die geplanten Reformen – etwa eine höhere Altersgrenze oder der Wegfall der abschlagsfreien Rente nach 45 Versicherungsjahren – für ihn vollständig gelten könnten.

Rentenbeginn: Jetzt Versicherungsverlauf prüfen

Wer in den nächsten Jahren in den Ruhestand wechseln möchte, sollte seine Unterlagen bereits jetzt kontrollieren. Wichtig ist vor allem, ob alle Versicherungszeiten bei der Deutschen Rentenversicherung korrekt erfasst sind und die Rentenauskunft vollständig ist.

Die Deutsche Rentenversicherung in der Halleschen Straße in Berlin.
Die Deutsche Rentenversicherung in der Halleschen Straße in Berlin.Jens Kalaene/dpa

Auch betriebliche Regelungen sollten überprüft werden. In vielen Unternehmen gibt es Vereinbarungen zur Altersteilzeit oder zum Vorruhestand. Welche Voraussetzungen dort gelten, kann sich auf die persönliche Planung auswirken.

Bei offenen Fragen empfiehlt sich eine Beratung durch die Deutsche Rentenversicherung. Erst wenn das Reformgesetz verabschiedet ist, steht endgültig fest, welche Jahrgänge tatsächlich betroffen sind. Für alle, die in den kommenden fünf Jahren ihren Ruhestand planen, spricht derzeit jedoch vieles dafür, dass sie noch von den bisherigen Regeln oder umfassenden Übergangsregelungen profitieren werden.

Wie ist Ihre Meinung zu dem Thema? Schicken Sie uns einen Leserbrief per Mail an leser-bk@berlinerverlag.com.


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