Ein Anruf reicht

Anonymer Hinweis, dann kam das Bauamt: Wie ein Anruf Brandenburgs DDR-Datschen zu Fall bringt

Bei Ursula Stasch aus Blankenfelde war es ein anonymer Hinweis, der das Bauamt auf ihr Grundstück brachte. Warum ein einziger Anruf für DDR-Datschen zum Risiko wird.

Author - Sebastian Krause
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So sah das Wochenende in Tausenden DDR-Datschen aus.
So sah das Wochenende in Tausenden DDR-Datschen aus.Imago

Es war kein Hubschrauber, kein Luftbild, keine Kontrolle. Es war ein Hinweis aus der Nachbarschaft – anonym. Erst danach kam der Ortstermin, dann der Bescheid: „Beseitigung der Gesamtanlage“.

Der Bungalow von Ursula Stasch in Blankenfelde soll weg, mit ihm die Veranda, die Badeecke, die Rosen. 800 Euro kostete die Rentnerin schon der Bescheid. Dazu ein angedrohtes Zwangsgeld von 2000 Euro.

Warum das Bauamt danach nicht mehr wegsehen darf

Der Fall der 73-Jährigen hat viele Menschen bewegt. Denn: Am Anfang stand nicht der Staat. Am Anfang stand ein Nachbar. So schreibt ein Kurier-Leser: „Bedaure für die Dame, dass sie Nachbarn hat, die sie angeschwärzt haben.“ Und eine andere schreibt: „Das Schlimmste an der Geschichte ist aber der ‚Triumph‘ des charakterlosen Denunzianten.“

In der Brandenburgischen Bauordnung steht in Paragraf 58, dass die Bauaufsichtsbehörde darüber „zu wachen“ hat, dass die öffentlich-rechtlichen Vorschriften eingehalten werden.

Behörden sind zum Einschreiten gedrängt

Die Beseitigung selbst regelt Paragraf 80. Dort steht zwar „kann“. Doch die Verwaltungsgerichte lesen dieses Wort anders, als Laien es tun. Sie sprechen von einem sogenannten intendierten Ermessen: Liegen die Voraussetzungen vor, ist die Behörde im Regelfall zum Einschreiten gedrängt – eine ausführliche Abwägung des Für und Wider ist dann sogar entbehrlich.

So sah ein Esszimmer in einer Datscha in der DDR aus.
So sah ein Esszimmer in einer Datscha in der DDR aus.imago/United Archives / Tassilo Leher

So steht es wörtlich in einem Beschluss des Verwaltungsgerichts Cottbus vom 25. Januar 2024. Der Fall dort: eine Waldsiedlung im Außenbereich, ein Grundstückseigentümer, sieben bauliche Anlagen ohne Genehmigung, darunter ein Nebengebäude und ein Zaun. Angedroht wurden 400 Euro Zwangsgeld pro Anlage. Der Mann berief sich auf eine Imkerei. Das Gericht ließ das nicht gelten und lehnte seinen Eilantrag ab.

Der Nachbar gewinnt dabei nichts – gar nichts

Zwei Sätze aus diesem Beschluss sollten Datschenbesitzer kennen. Erstens: Es sei grundsätzlich nicht Aufgabe der Behörde, sich zu überlegen, ob es auch mit einem Umbau statt eines Abrisses ginge – ein milderes Mittel muss der Betroffene selbst anbieten. Zweitens: In derselben Siedlung liefen zahlreiche weitere Verfahren, auch gegen den Nachbarn.

Heißt: Wer im Außenbereich das Häuschen des Nachbarn meldet, hat davon rechtlich keinen Vorteil.

Verfahren können nicht anonym erzwungen werden

Nach der Rechtsprechung kann ein Nachbar ein Einschreiten der Bauaufsicht nur dann verlangen, wenn Vorschriften verletzt werden, die auch ihn schützen sollen. Klassischer Fall: Abstandsflächen. Der Paragraf 35 des Baugesetzbuchs, der über die Datschen im Außenbereich entscheidet, schützt dagegen die Landschaft, nicht den Nachbarn.

Bedaure für die Dame, dass sie Nachbarn hat, die sie angeschwärzt haben.

KURIER-Leser

Und: Anonyme Eingaben werden in vielen Verwaltungen nach den internen Geschäftsordnungen grundsätzlich nicht als Antrag bearbeitet. Ein förmliches Verfahren kann man also nicht anonym erzwingen.

Wenn aus dem Gartenzaun-Streit eine Abrissverfügung wird

Nachbarschaftskonflikte sind in Deutschland ein Massenphänomen. In einer repräsentativen Umfrage des Versicherers Allianz Direct (1500 Befragte, Dezember 2025) gaben 54 Prozent an, schon einmal in einen Nachbarschaftsstreit verwickelt gewesen zu sein.

Auch in Berlin gibt es viele Datschen, wie hier in der Kleingartenanlage Bornholm in Prenzlauer Berg.
Auch in Berlin gibt es viele Datschen, wie hier in der Kleingartenanlage Bornholm in Prenzlauer Berg.imago/Joko

In Berlin waren es sogar 59,6 Prozent. Häufigster Auslöser: Lärm (42,7 Prozent). Aber immerhin gut 11 Prozent aller Konflikte drehten sich um Grundstücksgrenzen und Zäune – also genau um das, was auf einem Datschengrundstück schnell strittig wird.

Auseinandersetzung zwischen Staat und einer Person

Der Unterschied ist nur: Bei Lärm streiten zwei Nachbarn miteinander. Bei einem Hinweis ans Bauamt streitet plötzlich der Staat mit einem von beiden. Und dieser Streit hört nicht auf, wenn sich die Nachbarn wieder versöhnen.

Ein weiterer Punkt macht die Lage brisant: Bei zivilrechtlichen Nachbarstreitigkeiten – Überhang, Grenzbaum, Einwirkungen – muss in Brandenburg vor einer Klage beim Amtsgericht erst eine Schlichtung versucht werden. Das regelt seit Dezember 2022 das Brandenburgische Schiedsstellen- und Gütestellengesetz. Für den Weg über das Bauamt gilt das nicht. Wer dort anruft, umgeht jede Schlichtung.

Warum jetzt – und nicht vor 25 Jahren?

Ursula Stasch kaufte ihr Grundstück im Jahr 2001. Der Bescheid kam 25 Jahre später. Wie kann das sein? Eine Erklärung liefert das Verwaltungsgericht Cottbus: Eine flächendeckende Überwachung sei „schon aus personellen Gründen“ nicht ständig leistbar. Übersetzt: Die Bauämter finden solche Fälle in der Regel nicht selbst. Sie werden auf sie hingewiesen.

Dazu kommt, dass Behörden ihre Arbeit mit Eile und der Vorbildwirkung begründen. Bleibt ein ungenehmigter Bau stehen, könnten andere im Umfeld nachziehen. Genau darauf stützte der Landkreis im Cottbuser Fall die sofortige Vollziehung – und das Gericht folgte ihm.

Ist Ihre Datsche betroffen? Hat Sie ein anonymer Hinweis in ein Verfahren gebracht? Bitte schreiben Sie uns: leser-bk@berlinerverlag.com