Ein Rechtsanwalt, der an einer Demonstration und weiteren Veranstaltungen der Identitären Bewegung teilgenommen hat, wird nicht weiter von der Bundeswehr zu Dienstleistungen herangezogen. Das hat das Verwaltungsgericht Berlin entschieden.
Anwalt wollte für die Bundeswehr arbeiten
Der Kläger, ein Anwalt, hatte im Jahr 2015 freiwillig seine Bereitschaft erklärt, sich zu Dienstleistungen für die Bundeswehr heranziehen zu lassen.
Im Jahr 2023 erfuhr die Bundeswehr aber, dass der Anwalt im Jahr 2017 in Berlin an einer Demonstration sowie weiteren Veranstaltungen der Identitären Bewegung teilgenommen hatte. Daraufhin entschied sie, den Anwalt nicht mehr zum Dienst in der Bundeswehr heranzuziehen. Dagegen ging der Mann gerichtlich vor und scheiterte.
Die 36. Kammer des Verwaltungsgerichts hat seine Klage abgewiesen. Die Entscheidung der Bundeswehr sei rechtmäßig.
Durch eine Heranziehung des Klägers zum Dienst in der Bundeswehr werde das Ansehen der Bundeswehr ernstlich gefährdet. Die Öffentlichkeit habe die berechtigte Erwartung, dass die Integrität der Streitkräfte als Bestandteil der freiheitlichen Verfassungsordnung außer Zweifel stehe, erklärte das Gericht.
Soldaten müssen für demokratische Grundordnung eintreten
Von sämtlichen Soldaten – gleich welchen Rangs – sei zu verlangen, dass sie aktiv für die freiheitlich-demokratische Grundordnung einträten. Diese Erwartung habe der Kläger enttäuscht.
Die Identitäre Bewegung, die vom Bundesamt für Verfassungsschutz inzwischen als gesichert rechtsextrem eingestuft werde, sei bereits im Jahr 2016 als Verdachtsfall beobachtet worden. Sie verfolge – heute wie damals – verfassungsfeindliche Ziele.

Über rechtsextreme Demos in sozialen Medien berichtet
Indem der Kläger an den Veranstaltungen der Identitären Bewegung teilgenommen und darüber sogar in sozialen Medien berichtet habe, habe er sich öffentlich mit ihren Zielen solidarisiert.
Der Anwalt argumentierte, dass er zum damaligen Zeitpunkt nicht wusste, welche wahren Ziele die Bewegung verfolgt. Doch dem folgte das Gericht nicht. Angesichts seines Bildungsgrades und der Häufigkeit, mit der er an den Veranstaltungen der Identitären teilnahm sei das nicht glaubhaft.
Die entstandenen Zweifel an seiner Verfassungstreue habe der Kläger auch nicht durch eine glaubhafte, eindeutige und vollständige Distanzierung von der Identitären Bewegung auszuräumen vermocht.
Gegen das Urteil kann Nichtzulassungsbeschwerde beim Bundesverwaltungsgericht eingelegt werden.
Was ist die Identitäre Bewegung
Die Identitäre Bewegung (IB), oft auch als Identitäre Bewegung Deutschland (IBD) oder kurz „Identitäre“ bezeichnet, ist ein rechtsextremes Netzwerk, das Anfang der 2010er-Jahre aus Frankreich kommend auch in Deutschland und Österreich entstand.
Die Bewegung wird dem Spektrum der „Neuen Rechten“ zugeordnet und vom Bundesamt für Verfassungsschutz als gesichert rechtsextremistisch eingestuft.
Die IB verbreitet fremdenfeindliche und islamfeindliche Positionen. Sie spricht oft von einer drohenden „Islamisierung“ und verbreitet Verschwörungstheorien über einen „Bevölkerungsaustausch“.
Kernstück der Ideologie ist der sogenannte „Ethnopluralismus“. Im Gegensatz zum klassischen Nationalsozialismus wird nicht offen biologisch argumentiert, sondern behauptet, dass unterschiedliche Völker bzw. Kulturen getrennt leben sollten, um ihre Identität zu bewahren. Sie lehnen Einwanderung ab.


