Die Bundesanwaltschaft hat sieben mutmaßliche Unterstützer der Terrororganisation Islamischer Staat (IS) festnehmen lassen. In diesem Zusammenhang gab es am frühen Mittwoch Durchsuchungen in Berlin, Bayern, Bremen, Baden-Württemberg, Hamburg, Hessen, Rheinland-Pfalz, Thüringen, Niedersachsen und Nordrhein-Westfalen gegeben, teilte die Karlsruher Behörde mit. Es ging um ein Netzwerk, dessen Mitglieder bei der Finanzierung der Terrormiliz geholfen haben sollen.
Rund 1000 Kräfte des Bundeskriminalamts, der jeweiligen Landeskriminalämter sowie der Polizei im Einsatz gewesen. Insgesamt wurden mehr als 100 Objekte durchsucht.
Neun Verdächtige in Berlin
Allein in Berlin stehen neun Männer (21 bis 42) im Verdacht, Spendengelder für die Terrororganisation gesammelt zu haben. Ihre Wohnungen wurden durchsucht. Dabei seien Geld, Unterlagen, Handys und Datenträger gefunden worden. Es gab keine Festnahmen.
Bei den Berliner Beschuldigten gehe es eher um kleine Spendenbeträge, erklärte ein Sprecher der Berliner Staatsanwaltschaft. Die Männer stünden dem gewaltsamen Dschihad und der IS-Ideologie nahe, einige gehörten einem inzwischen verbotenen Berliner Verein an.
Vier der Festnahmen erfolgten den Angaben zufolge in Nordrhein-Westfalen, je eine weitere in Baden-Württemberg, Rheinland-Pfalz und Bremen. Den drei Männern und vier Frauen – überwiegend deutscher Staatsangehörigkeit – wirft die oberste Anklagebehörde des Landes Unterstützung einer terroristischen Vereinigung vor. Sie sollen bis morgen Ermittlungsrichtern des Bundesgerichtshofs vorgeführt werden, die über beantragte Haftbefehle entscheiden.
Hintergrund der Razzien sind Spendensammlungen zugunsten von mutmaßlichen Anhängerinnen des IS. Die Kampagnen in sozialen Medien mit Titeln wie „Deine Schwester im Camp“ laufen schon seit einigen Jahren.

Finanzielle Unterstützung von IS-Frauen und ihren Kindern
Sie dienen dem Zweck, IS-Frauen finanziell zu unterstützen, die mit ihren Kindern seit der militärischen Niederlage der Terrormiliz in Syrien leben, vor allem in dem von kurdischen Gruppen kontrollierten Lager Al-Hol.
Seit 2020 hätten zwei Anhängerinnen des IS von Syrien aus über den Online-Dienst Telegram für Geldzahlungen geworben, teilte die oberste Anklagebehörde Deutschlands mit. „In das Netzwerk eingebunden waren Finanzmittler, die Gelder sammelten und Konten oder digitale Spendenkassen zur Verfügung stellten.“
Das gesammelte Geld sei an IS-Mitglieder in Syrien oder an von dort benannte Mittelsleute transferiert worden - insgesamt mindestens 65.000 Euro.

Geld sollte die Flucht aus Lagern in Nord-Syrien ermöglichen
Die Zahlungen dienten den Angaben zufolge dazu, den IS zu stärken. „Die Gelder wurden insbesondere zur Verbesserung der Versorgungslage von in den nordsyrischen Lagern Al-Hol und Roj inhaftierten Angehörigen der Vereinigung genutzt. Teilweise wurde den Inhaftierten mit den Geldern die Flucht oder Schleusung aus den Lagern ermöglicht.“
Immer wieder gab es Berichte, wonach Frauen, Kinder und Jugendliche, die sich dem IS bis heute zugehörig fühlen, gegen Zahlung hoher Geldbeträge aus dem Lager geschmuggelt wurden.

Mehrere Dutzend IS-Frauen kehrten nach Deutschland zurück
Von den mehreren Dutzend IS-Frauen, die in den vergangenen Jahren nach Deutschland zurückgekehrt sind, wurden etliche nach ihrer Ankunft inhaftiert und vor Gericht gestellt. Ein Teil von ihnen kam über Rückholaktionen mit ihren Kindern aus Syrien nach Deutschland, andere wurden abgeschoben oder kamen auf eigene Faust zurück.
Der IS kontrollierte über Jahre hinweg große Gebiete im Bürgerkriegsland Syrien und im benachbarten Irak. Im Juni 2014 rief er ein sogenanntes Kalifat aus und reklamierte seinen Führungsanspruch im globalen Dschihad. Die Hochphase endete laut dem Verfassungsschutz 2016. Mittlerweile haben die Extremisten ihr Herrschaftsgebiet wieder verloren. IS-Zellen sind aber in beiden Ländern weiter aktiv.
Anhänger der Terrormiliz dürfen von der deutschen Justiz verfolgt werden
Seit Anfang Januar 2014 können gemäß Strafgesetzbuch Taten von Mitgliedern oder Unterstützern des IS, die deutsche Staatsbürger sind, sich in Deutschland aufhalten oder hier tätig werden, strafrechtlich verfolgt werden.






