Begleitet von Geschrei hat das Oberlandesgericht Dresden die Linksextremistin Lina E. (28) am Mittwoch zu fünf Jahren und drei Monaten Freiheitsstrafe verurteilt. Nach Auffassung des Gerichts führte sie eine Gruppe an, die Überfälle auf Mitglieder der rechten Szene begangen und teilweise lebensbedrohlich verletzt hat. Die drei mitangeklagten Männer erhielten von zwei Jahren und fünf Monaten bis drei Jahren und drei Monaten Haft. Begründung: Mitgliedschaft beziehungsweise Unterstützung einer kriminellen Vereinigung.
Beschimpfungen der Richter nach dem Urteil
Unterstützer und Sympathisanten protestierten im Saal lautstark gegen das Urteil, das milder ausfiel als von der Staatsanwaltschaft gefordert. Nach Verkündung des Strafmaßes unterbrach der Vorsitzende Richter Hans Schlüter-Staats die Verhandlung, weil Zuschauer „Faschofreunde“ und „Scheiß Klassenjustiz“ zur Richterbank skandierten.
Die Polizei ist alarmiert: In der linken Szene wurde zu Demonstrationen für Lina E. und ihre Komplizen aufgerufen – für den Tag der Urteilsverkündung und für den kommenden Sonnabend. Noch für Mittwoch wurden Kundgebungen in Dresden, Leipzig und Hamburg geplant. Für Samstag wurde bundesweit zu Protesten aufgerufen.

Die Bundesanwaltschaft hatte der Studentin und den Mitangeklagten (28 bis 37 Jahre) vorgeworfen, zwischen 2018 und 2020 Leute aus der rechten Szene in Leipzig, Wurzen und Eisenach brutal zusammengeschlagen zu haben. Lina E., im November 2020 verhaftet, gilt als Kopf der Gruppe. Ihr gleichaltriger Lebensgefährte, mit Haftbefehl gesucht, ist untergetaucht.
Verfassungsschutz sieht steigende Gewaltbereitschaft
Der Verfassungsschutz sieht bei einigen Linksextremisten ohnehin ein hohes Radikalisierungsniveau und sinkende Hemmschwellen, wenn es um den Einsatz von Gewalt geht. Der jetzt verhandelte Fall sei dafür beispielhaft. „Besorgniserregend ist auch, dass eine zunehmende Anzahl gewalttätiger Linksextremisten versucht, sich der Strafverfolgung zu entziehen und möglicherweise untergetaucht ist“, sagte der Präsident des Bundesamtes für Verfassungsschutz, Thomas Haldenwang.
Laut Haftbefehl hatte Lina E. bei Anschlägen der Leipziger Gruppe das Kommando übernommen, deren Ausführung vorbereitet und ihr Auto für die Flucht zur Verfügung gestellt.

Kronzeuge belastete die Angeklagten
Ein Kronzeuge hatte die Beschuldigten belastet. Laut Anklage wurden 13 Menschen verletzt, zwei davon potenziell lebensbedrohlich. Die Angeklagten hätten den demokratischen Rechtsstaat ebenso abgelehnt wie das staatliche Gewaltmonopol, lautete eine weitere Anschuldigung.
Lina E. befindet sich wegen der Anschuldigungen schon seit zweieinhalb Jahren in Untersuchungshaft. Die anderen Angeklagten konnten das Gericht zu den fast hundert Verhandlungstagen als freie Männer betreten.

Die Verteidigung warf der Bundesanwaltschaft wiederholt vor, die Angeklagten mit den ganzen Umständen des Verfahrens in die Nähe von Terroristen zu rücken und voreingenommen zu sein.
Faeser warnt vor Selbstjustiz
Bundesinnenministerin Nancy Faeser (SPD) sieht eine zunehmende Gefahr durch linksextreme Gewalttäter. „In linksextremistischen Gruppen sind Hemmschwellen gesunken, politische Gegner auch mit äußerster Brutalität anzugreifen“, sagte die Politikerin. „Im demokratischen Rechtsstaat darf es keinen Raum für Selbstjustiz geben.“ Kein Ziel rechtfertige politische Gewalt.
Justizminister Marco Buschmann (FDP) hat das Urteil begrüßt. „Extremismus bekämpft man nicht mit Extremismus.“
Sachsen Innenministerin fordert gewaltfreie Proteste
Sachsens Justizministerin Katja Meier (Grüne) hat die linke Szene im Zusammenhang mit dem Urteilsspruch gegen mutmaßliche Linksextremisten zu Besonnenheit und Gewaltfreiheit aufgerufen. „Unseren demokratischen Rechtsstaat zeichnet aus, dass gegen seine Entscheidungen Rechtsmittel und Protest legitim sind. Gewalt ist es nicht.“

Grund- und Menschenrechte, Rechtsstaatlichkeit und unabhängige Gerichte seien die Grundfesten der Demokratie. „Der Respekt vor unserer freiheitlich demokratischen Verfassungsordnung ist der Maßstab – gerade dann, wenn über rechtsstaatliche Verfahren und Entscheidungen öffentlich diskutiert wird.“




