Der CDU-Vorsitzende Friedrich Merz hat die Bundesregierung zur Eindämmung der irregulären Migration aufgefordert – mit einem drastischen Vergleich. Dafür wird er scharf kritisiert.
Merz sagte im „Welt Talk“ des TV-Senders Welt: „Die werden doch wahnsinnig, die Leute, wenn die sehen, dass 300.000 Asylbewerber abgelehnt sind, nicht ausreisen, die vollen Leistungen bekommen, die volle Heilfürsorge bekommen.“ Und weiter: „Die sitzen beim Arzt und lassen sich die Zähne neu machen, und die deutschen Bürger nebenan kriegen keine Termine.“ Von der SPD und den Grünen wurde ihm darauf „übelster Populismus“ vorgeworfen.
Die Unionsfraktion verbreitete die Aussage ihres Chefs auf der Social-Media-Plattform X, vormals Twitter. „Wir müssen über die Pull-Faktoren sprechen, die hier in Deutschland wirken. Wir haben massive Faktoren, die dazu führen, dass über 30 Prozent der Asylbewerber aus ganz Europa nach Deutschland kommen“, sagte Merz demnach. Mit Pull-Faktoren meint Merz solche, die eine Sogwirkung auf Migranten haben. Der Regierungskoalition warf er vor, nicht zu handeln. „Was Sie hier machen, ist eine Katastrophe für dieses Land.“
Auch über den X-Account der CDU/CSU-Fraktion im Bundestag wurde ein Ausschnitt der Welt-Sendung geteilt. Es fehlt aber der Teil mit der Behauptung von Merz zu den gratis Zahnbehandlungen. Am Donnerstagmittag wurde das Video noch einmal in voller Länge gepostet. Ein CDU-Fraktionssprecher erklärte der Zeitung Bild: „Wir haben eine kernige Aussage, die die Regierung attackiert, zusammengeschnitten. Zu dem Zeitpunkt, als wir das Video hochgeladen haben, gab es die Zahnarzt-Diskussion noch gar nicht.“ Die Fraktion stehe voll hinter der Merz-Aussage.
Scharfe Kritik von Innenministerin Faeser und der Grünen-Vorsitzenden Lang
Nancy Faeser, Bundesinnenministerin und SPD-Spitzenkandidatin für die Hessen-Wahl in eineinhalb Wochen, hatte Merz zuvor widersprochen. „Das ist erbärmlicher Populismus auf dem Rücken der Schwächsten. Wer so spricht, spielt Menschen gegeneinander aus und stärkt nur die AfD“, schrieb sie auf X. „Und es ist falsch: Denn Asylsuchende werden nur behandelt, wenn sie akut erkrankt sind oder unter Schmerzen leiden.“
Im Asylbewerberleistungsgesetz steht in Paragraf 4 zu Leistungen bei Krankheit: „Zur Behandlung akuter Erkrankungen und Schmerzzustände sind die erforderliche ärztliche und zahnärztliche Behandlung einschließlich der Versorgung mit Arznei- und Verbandmitteln sowie sonstiger zur Genesung, zur Besserung oder zur Linderung von Krankheiten oder Krankheitsfolgen erforderlichen Leistungen zu gewähren. Eine Versorgung mit Zahnersatz erfolgt nur, soweit dies im Einzelfall aus medizinischen Gründen unaufschiebbar ist.“
Erst nach 18 Monaten Wartezeit bekommen Asylbewerber eine Gesundheitskarte
Erst nach 18 Monaten des Aufenthalts, der sogenannten Wartezeit, sieht es anders aus: Ab dann werden Asylbewerber von den gesetzlichen Krankenkassen betreut. „Sie erhalten eine elektronische Gesundheitskarte, mit der sie nahezu dieselben Leistungen erhalten wie gesetzlich Krankenversicherte“, heißt es auf der Homepage des Spitzenverbands der Gesetzlichen Krankenversicherung.

