Unbedingt prüfen!

Rente: Achtung! Hier droht Doppelbesteuerung

Wie viel Steuer auf Ihre Rente fällig wird, hängt auch am Geburtsjahr. Sechs Jahrgänge stehen besonders gut da, für andere lohnt sich ein prüfender Blick.

Author - Paula Hitzemann
Teilen
Wie viel Steuer am Ende auf die Rente fällig wird, hängt nicht nur am Einkommen, sondern auch am Geburtsjahr.
Wie viel Steuer am Ende auf die Rente fällig wird, hängt nicht nur am Einkommen, sondern auch am Geburtsjahr.MAGNIFIC

Es ist eine dieser Regeln, von denen die meisten erst erfahren, wenn es zu spät ist zum Reagieren: Wie viel Steuer am Ende auf die eigene Rente fällig wird, hängt nicht nur am Einkommen, sondern auch am Geburtsjahr. Jahrgang 1975 bis 1980 hat Glück, vier Gruppen sollten genauer prüfen.

Warum 1975 bis 1980 besonders gut wegkommen

Seit 2005 läuft der Wechsel zur nachgelagerten Besteuerung: Beiträge im Berufsleben absetzen, dafür später die Rente stärker versteuern. Seit 2023 sind Altersvorsorgeaufwendungen vollständig absetzbar. Gleichzeitig wurde das Tempo gedrosselt. Der steuerpflichtige Anteil neuer Rentnerjahrgänge steigt seit dem Wachstumschancengesetz nur noch um 0,5 statt um einen ganzen Prozentpunkt pro Jahr. Vollständig besteuert werden neue Renten deshalb erst ab 2058.

Wer zwischen Mitte 40 und Anfang 50 ist, kann die Beiträge in der Erwerbsphase voll absetzen und muss die Rente später nicht im gleichen Umfang versteuern.
Wer zwischen Mitte 40 und Anfang 50 ist, kann die Beiträge in der Erwerbsphase voll absetzen und muss die Rente später nicht im gleichen Umfang versteuern.Guido Schiefer/IMAGO

Wer zwischen 1975 und 1980 geboren ist, sitzt damit genau im Fenster: Die Beiträge in der Erwerbsphase lassen sich voll absetzen, versteuert werden muss später aber nicht im gleichen Umfang.

Wer heute schon Rente bezieht, hat einen anderen Effekt

Für Bestandsrentner sieht die Rechnung anders aus, und ein Punkt daran überrascht viele. Der steuerpflichtige Anteil hängt am Jahr des Rentenbeginns. Aus der ersten vollen Jahresbruttorente errechnet das Finanzamt einen persönlichen Rentenfreibetrag, und dieser Betrag bleibt grundsätzlich gleich. Steigt die Rente später, steigt das steuerpflichtige Einkommen. Der Freibetrag wächst nicht mit.

Ob am Ende wirklich Einkommensteuer anfällt, entscheidet sich allerdings anders: an der Höhe aller Einkünfte, am Grundfreibetrag, an den Beiträgen zur Kranken- und Pflegeversicherung, an Werbungskosten und Sonderausgaben. Auch Betriebsrenten, private Renten oder Mieteinnahmen spielen hinein.

Die Doppelbesteuerung: Was heißt das eigentlich?

Bei älteren Jahrgängen kommt eine zweite Frage dazu. Wer im Übergang zwischen alter und neuer Systematik liegt, kann Beiträge aus schon versteuertem Lohn gezahlt haben und später erneut Steuern auf die Rente zahlen. Das wäre eine Doppelbesteuerung. Doppelt besteuern darf der aber Staat nicht, das ist verfassungswidrig, wie auch auf dem Internetportal gegen-hartz.de ausführlich dargelegt wird. Das Problem: Ob eine Doppelbesteuerung vorliegt wird nicht automatisch geprüft. Wer den Verdacht hat, muss ihn selbst gegenüber dem Finanzamt nachweisen.

Für Bestandsrentner gilt eine andere Rechnung: Der persönliche Rentenfreibetrag bleibt gleich, auch wenn die Rente steigt.
Für Bestandsrentner gilt eine andere Rechnung: Der persönliche Rentenfreibetrag bleibt gleich, auch wenn die Rente steigt.MAGNIFIC

Verglichen werden zwei Summen: die Rentenbeiträge, die im Berufsleben nicht abgesetzt werden konnten und der Teil der Rente, der später steuerfrei bleibt, gerechnet über die gesamte statistische Bezugsdauer, nicht nur über die bisherigen Jahre. Liegt der steuerfreie Zufluss darunter, kann ein Teil des Geldes zweimal belastet worden sein. Ein Blick auf die letzten Steuerbescheide genügt dafür nicht.

So erkennen Sie, ob Ihre Rente doppelt besteuert wird

Der Bundesfinanzhof hat vier Gruppen benannt, bei denen das Risiko höher liegt: frühere Selbstständige, ledige Rentner, Männer, sowie alle, die lange aus versteuertem Einkommen eingezahlt haben und heute eine Rente mit hohem steuerpflichtigem Anteil bekommen. Wer durchgehend angestellt war und regulär Arbeitgeberzuschüsse erhalten hat, gilt dagegen als weniger gefährdet.

Alte Steuerbescheide, Beitragsnachweise und Rentenbescheide: Ohne diese Unterlagen lässt sich eine mögliche Doppelbesteuerung kaum belegen.
Alte Steuerbescheide, Beitragsnachweise und Rentenbescheide: Ohne diese Unterlagen lässt sich eine mögliche Doppelbesteuerung kaum belegen.MAGNIFIC

Wer seine Steuern prüfen lassen will, sollte zusammensuchen: alte Einkommensteuerbescheide, Nachweise über gezahlte Rentenversicherungsbeiträge, den Versicherungsverlauf der Deutschen Rentenversicherung, alle Rentenbescheide, und Belege dazu, in welchem Umfang Altersvorsorgeaufwendungen steuerlich berücksichtigt wurden. Prüfen lassen kann man den Steuerbescheid bei einem Lohnsteuerhilfeverein, einem Steuerberater oder einem Fachanwalt für Steuerrecht.

Hoher Steueranteil heißt nicht automatisch doppelt

Zur Entwarnung gehört auch das: Ein großer steuerpflichtiger Anteil ist für sich genommen noch keine unzulässige Doppelbesteuerung. Und er bedeutet nicht zwangsläufig, dass Steuern anfallen. Liegt das zu versteuernde Einkommen nach Abzug der anerkannten Aufwendungen unter dem Grundfreibetrag, zahlt man weiter keine Einkommensteuer.

Gutachten für das Bundesfinanzministerium halten die Regeln nach den Anpassungen für verfassungsgemäß. Der Bund der Steuerzahler fordert dagegen, den langsameren Anstieg auch auf frühere Rentnerjahrgänge auszuweiten.

Liebe Leser, gehören Sie zu den genannten Jahrgängen? Wissen Sie, was auf Sie zukommt? Bitte schreiben Sie uns:leser-bk@berlinerverlag.com.