Urteil gegen Jan Heiko P. (30)

Mörder von Ayleen (14) muss lebenslang hinter Gitter

Jan Heiko P. hatte das 14-jährige Mädchen verschleppt und erwürgt.

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Der Angeklagte Jan Heiko P. wird in den Verhandlungssaal geführt, verbirgt sein Gesicht hinter einem Aktenordner. Neben ihm steht sein Anwalt Henner Maaß.
Der Angeklagte Jan Heiko P. wird in den Verhandlungssaal geführt, verbirgt sein Gesicht hinter einem Aktenordner. Neben ihm steht sein Anwalt Henner Maaß.Boris Roessler/dpa

Monatelang hatte Jan P. das Mädchen in Chats im Internet bedrängt, Nacktfotos von ihr gefordert und sie dann damit erpresst und unter Druck gesetzt. Vor gut einem Jahr verschleppte der 30-jährige Mann Ayleen, versuchte, sie zu vergewaltigen und erwürgte sie. Ayleen war erst 14 Jahre alt. Jetzt fiel das Urteil gegen Jan P.

Wegen Mordes wurde Jan P. vom Landgericht Gießen zu lebenslanger Haft verurteilt. Das Gericht stellte auch die besondere Schwere der Schuld fest und ordnete eine Sicherungsverwahrung für den 30-Jährigen unter anderem wegen Mordes und versuchter Vergewaltigung an. Damit ist nahezu ausgeschlossen, dass er vorzeitig nach 15 Jahren in Freiheit kommt.

Ayleen A. (14) wurde im Sommer 2022 getötet.
Ayleen A. (14) wurde im Sommer 2022 getötet.Polizei

Das Gericht sprach den Angeklagten zudem wegen Entziehung Minderjähriger, Fahrens ohne Führerschein, Nötigung und Beschaffens von Kinderpornografie schuldig.

Der Mann und das Mädchen kannten sich aus sexualisierten Chats und einem Online-Spiel. Er hatte immer wieder Nacktfotos von der 14-Jährigen gefordert, sie damit unter Druck gesetzt und auch gedroht, sich umzubringen oder ihren Familienmitgliedern etwas anzutun.

Teils schrieb Jan P. der Schülerin Hunderte Nachrichten pro Tag. Der Fall gilt auch als Beispiel für das sogenannte Cybergrooming, also die Anbahnung sexualisierter Kontakte mit Minderjährigen über das Internet.

Am 21. Juli vergangenen Jahres war Jan P. dann in den Heimatort des Mädchens in Gottenheim nahe Freiburg gefahren, hatte Ayleen dort abgeholt und sie nach Hessen in ein Waldstück nahe Langgöns im Landkreis Gießen gebracht. Dort versuchte er, die 14-Jährige zu vergewaltigen und erwürgte sie. Den Leichnam des Mädchens legte er im Teufelsee nahe Echzell im Wetteraukreis ab.

Bereits als Jugendlicher im Alter von 14 Jahren war Jan P. wegen versuchter Vergewaltigung, versuchten Kindesmissbrauchs und gefährlicher Körperverletzung verurteilt und für rund zehn Jahre in einer psychiatrischen Einrichtung untergebracht worden. Ein psychiatrischer Gutachter hatte während des Mordprozesses eine dissoziale Persönlichkeitsstörung mit psychopathischen Zügen bei ihm festgestellt. Zugleich hielt er ihn für voll schuldfähig und sah ein hohes Risiko, dass der 30-Jährige wieder töten könnte.