Günstig in den Urlaub fahren, zur Arbeit pendeln oder den Nahverkehr in anderen Städten nutzen – das macht das Deutschlandticket seit dem 1. Mai möglich. Ab dem 15. August gibt es aber eine Sache weniger, die wir mit dem 49-Euro-Ticket machen können. Ab dann müssen Fahrgäste, wenn sie wegen eines Ausfalls oder Verspätung eines Regionalzugs auf den ICE, IC oder EC ausweichen, das Geld für den Fernverkehr aus eigener Tasche bezahlen. Eine Rückerstattung bekommen sie nicht.
Neue Regel für 49-Euro-Ticket ab morgen
Bis jetzt war es stets so, dass Fahrgäste bei größeren Verspätungen und Zugausfällen im Regionalverkehr auf Fernverkehrszüge umsteigen konnten – zum Beispiel ICE, IC oder EC. Dafür mussten sie sich zwar ein Ticket kaufen, konnten sich den Preis aber im Nachhinein von der Deutschen Bahn zurückerstatten lassen. Für Inhaber des Deutschlandtickets heißt es nun aber ab Dienstag: Pech gehabt!

So begründet die Deutsche Bahn die Neuerung beim Deutschlandticket
Die Begründung für diese Änderung hat die Deutsche Bahn auf ihrer Homepage veröffentlicht. Da heißt es: „Da das Deutschland-Ticket gesetzlich im § 3 der Eisenbahnverkehrs-Verordnung (EVO) als Angebot mit erheblich ermäßigtem Beförderungsentgelt definiert ist, erfolgt auch im Fahrgastrechtefall keine Erstattung von Fahrgeldern für die Benutzung von Fernverkehrszügen.“ Die Regelung gilt also nur für das Deutschlandticket, nicht für andere Tickets für den Regionalverkehr.
Neue Deutschlandticket-Regel: DAS ist die Ausnahme!
Aber Achtung: Eine Ausnahme gibt es! Und zwar, wenn Fahrgäste mit Deutschlandticket ihr Ziel wegen des Ausfalls des Regionalzugs nicht mehr vor Mitternacht erreichen können, ODER wenn das Ziel nur zwischen null und fünf Uhr mit mindestens 60 Minuten Verspätung erreicht wird. In dem Fall können Sie auch mit Deutschlandticket weiterhin auf ICE, IC oder EC umsteigen und bekommen Ihren Fahrpreis zurückerstattet.



