Das kleine Mädchen war gerade einmal zehn Wochen alt, als es leblos in seinem Bettchen lag. Tödlich misshandelt. Der Ankläger überzeugt: durch die eigene Mutter.
Favour B. (26) hörte die Anklage wegen Totschlags äußerlich regungslos. Die Nigerianerin lebte mit dem Baby und zwei Kleinkindern (damals 3 und 4) in einer Gemeinschaftsunterkunft für Frauen in Lichtenrade, als es zu Gewalt gekommen sein soll.
Es geschah laut Anklage zwischen dem 7. April und dem 12. Mai vorigen Jahres. „Einmal, wahrscheinlich aber sogar mehrfach, möglicherweise viermal“ soll die Mutter auf „unbekannte Art und Weise“ gewaltsam auf Sada (Name geändert) eingewirkt haben.
Naheliegend aus Sicht der Staatsanwaltschaft: „Durch einen Anstoß, möglicherweise aber auch durch einen oder mehrere Schläge kam es zu einem sternförmigen Bruch am Schädelknochen des Kindes.“
Frauenhaus-Mutter soll das Kind heftig geschüttelt haben
Dann soll die Mutter die kleine Sada im Bereich der Rippen gepackt und heftig geschüttelt haben. Das Mädchen habe ein Schütteltrauma, ein Schädel-Hirn-Trauma sowie eine Einblutung im linken Sehnerv erlitten.
Am Morgen des 12. Mai 2022 lag das Kind bewusstlos im Bett. Die Mutter soll Hilfe alarmiert haben. In einem Krankenhaus kämpften Ärzte um das Leben des Mädchens. Doch jede Hilfe kam zu spät.
Warum musste Sada so früh sterben? Rastete die Mutter aus, weil sie überfordert war? Gegenüber der Polizei soll sich Favour B. kurz nach dem Tod ihrer jüngsten Tochter ahnungslos gezeigt haben: Sie habe keine Erklärung für die von Ärzten festgestellten Verletzungen.
Vor Gericht schweigt die Frauenhaus-Mutter
Die alleinerziehende Mutter – 2014 nach Deutschland gekommen, Asylantrag abgelehnt – lebte erst seit 2021 in Berlin. Vorher soll sie in Mecklenburg-Vorpommern und Niedersachsen gewohnt haben.
13 Tage nach dem Tod der kleinen Sada erging Haftbefehl. Festgenommen wurde die Mutter erst am 22. März dieses Jahres. Die Staatsanwaltschaft damals: Grund sei das zu erwartende Strafmaß wegen Totschlags und die Tatsache, dass die 26-Jährige keinen festen Wohnsitz hatte.



