Nur 2700 Euro Strafe

Fahrer übersieht Frau (56): SUV schleift sie 500 Meter weit mit

Robert N. war mit seiner Familie unterwegs und bog vom Parkplatz auf die Straße ein. Das Opfer starb noch vor Ort – Rettungskräfte kamen zu spät.

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Der Angeklagte Robert N. mit seinem Verteidiger
Der Angeklagte Robert N. mit seinem VerteidigerPressefoto Wagner

Es war ein Horror-Unfall: Ein SUV erfasst eine Fußgängerin und schleift sie 500 Meter weit mit. Der Todesfahrer fassungslos: „Wo kam sie her, ich kann es mir nicht erklären.“ Bauleiter Robert N. (36) nun wegen fahrlässiger Tötung vor Gericht. Seine Stimme tränenerstickt: „Ich frage mich immer noch, wo die Frau war, ich habe sie nicht gesehen, meine Frau als Beifahrerin nicht und nicht meine Kinder auf der Rückbank.“

Robert N. fuhr ein kurzes Stück und wendete – „dann gab es ein merkwürdiges Geräusch“.

Der 17. November. Bauleiter N. ist im Renault-SUV mit der Familie unterwegs. Gegen 19 Uhr noch kurz zur Apotheke an der Marienfelder Chaussee (Buckow). N.: „Der Parkplatz war menschenleer.“

Dann sollte es nach Hause gehen. N.: „Ich setzte langsam zurück, ein kurzes Piepen der Einparksensoren, ich hielt, setzte ein Stück zurück – da war aber nichts.“ Er bog nach rechts auf die Straße, fuhr ein kurzes Stück und wendete – „dann gab es ein merkwürdiges Geräusch“.

Er entdeckte unter dem Auto eingekeilt einen Menschen. „Ruf Feuerwehr und Polizei“, rief er seiner Frau (34) zu. Doch für Ina G. (Name geändert) kam jede Hilfe zu spät. Die Krafteinwirkung auf ihren Körper führte zum Erstickungstod.

Der Unfall schien zunächst rätselhaft. Eine Polizistin: „Wir fanden keine Aufprall- oder Wischspuren.“ Die Tasche der Frau und ein Gehstock lagen in der Mitte der Einfahrt. Schockiert sei N. gewesen, ein Seelsorger habe sich um die Familie gekümmert.

Der 36-jährige Bauleiter muss 2700 Euro Strafe zahlen

Bilder, die nicht aus dem Kopf gehen. N.: „Es ist ein ganz schreckliches Gefühl zu sehen, was passiert ist. Ganz furchtbar, das bleibt ja.“

Laut Gutachten kam es an der Beifahrerseite zu einem „Erstkontakt“, einen „Minimalanprall“. Ina G. sei „runtergezogen“ worden. Richter überzeugt: N. hätte sie „sehen können und müssen“, wenn er nach rechts geschaut hätte. Für einen Moment sei er nicht aufmerksam gewesen. Urteil: 2700 Euro Strafe.