Ganz klar: Kleingärten gehören fest ins Berliner Stadtbild, sind ein eigener Lebensstil. Hier kann man bei laufendem Radio nach Lust und Laune an seinem Gemüsebeet arbeiten und vielleicht das eine oder andere Feierabendbier genießen. Familie und Freunde zum Grillen einladen. Die Enkel im Planschbecken abkühlen. Die Möglichkeiten sind endlos. Wohl auch deshalb stehen 15.000 Berliner auf Wartelisten für eine der begehrten Parzellen. Für alle Kleingarten-Liebhaber gibt es jetzt gute Nachrichten.
Über 50.000 Kleingärten in Berlin gerettet
In Berlin sollen Kleingärten, die auf landeseigenen Flächen liegen, dauerhaft erhalten bleiben. Dafür hat das Abgeordnetenhaus jetzt ein neues Kleingartensicherungsgesetz verabschiedet. Es soll sicherstellen, dass die rund 56.000 Kleingärten auf Landesflächen langfristig bestehen bleiben.
Künftig dürfen Kleingartenflächen nur noch in Ausnahmefällen aufgegeben werden. Etwa wenn dringend Wohnungen, Schulen, Kitas oder Krankenhäuser gebaut werden müssen. In solchen Fällen soll in der Regel das Abgeordnetenhaus zustimmen müssen, erklärt Umweltsenatorin Ute Bonde im Parlament. Falls Flächen dennoch wegfallen, sollen möglichst Ersatzflächen bereitgestellt werden.

Rednerinnen und Redner der schwarz-roten Koalition betonten, das Gesetz sei auch ein Erfolg des jahrelangen Engagements der Berliner Kleingärtnerinnen und Kleingärtner. Auch Grüne und Linke stimmten dem Gesetz der Koalition zu und nannten es einen Schritt in die richtige Richtung. Die AfD hingegen lehnte den Entwurf ab und bezeichnete ihn als „Placebo-Gesetz“.
Kleingärten machen drei Prozent der Stadtfläche aus
Nach Angaben der Umweltverwaltung gibt es in Berlin insgesamt 870 Kleingartenanlagen mit rund 70.700 Parzellen (Stand Ende 2024). Das entspricht einer Fläche von etwa 2.900 Hektar – rund drei Prozent der gesamten Stadtfläche. Fun Fact: Der Bezirk Neukölln zählt mit rund 90 Kleingartenanlagen und über 9.300 Pächtern zu den Bezirken mit der höchsten Dichte an Kleingärten in Berlin.

Das neue Gesetz gilt zwar für die 56.000 Kleingärten auf landeseigenem Grund – aber nicht für die 14.000 Parzellen, die auf anderen Flächen stehen, die unter anderem der Deutschen Bahn gehören. Kritiker sehen darin eine Lücke und warnen, dass die Ausnahmeregeln künftig doch wieder Bauprojekte ermöglichen könnten.
Der Kleingartenverband jubelt über „Meilenstein“
Der Landesverband „Berlin der Gartenfreunde“ freut sich über das neue Berliner Kleingartengesetz: „Das ist ein Meilenstein in der Geschichte des Berliner Kleingartenwesens“, erklärt Vizepräsident Thorsten Fritz der Deutschen Presse-Agentur. Mit dem Gesetz würden etwa 80 Prozent der Kleingartenflächen in Berlin dauerhaft gesichert.
„Besonders wichtig ist für uns, dass Ersatzflächen bereitgestellt werden müssen, wenn es doch zu Inanspruchnahmen kommen sollte“, so Fritz. Der Punkt sei für ihn persönlich das „Herzstück“ des Gesetzes. „Damit wird einem Rückgang der Kleingartenflächen aktiv entgegengewirkt, und das Stadtgrün bleibt den Berlinerinnen und Berlinern erhalten.“

Fest steht: Ein Haus mit Garten wird aus finanziellen Gründen für viele Berliner immer ein ungelebter Traum bleiben. Aber Kleingärten stellen eine wunderbare Alternative dar. Eine Kleingartenparzelle (ca. 300 m²) in Berlin kostet jährlich etwa 300 bis 500 Euro an Pacht und Nebenkosten, plus eine einmalige Ablösesumme für Laube und Bepflanzung von meist 2.000 bis 4.500 Euro. Die Kosten variieren stark nach Lage, Zustand der Laube und Verein.


