Es geht um ungerechtfertigte Bezahlung, sittenwidrige Verträge, Selbstbedienungsmentalität, um Vorwürfe der Vorteilsnahme und Vetternwirtschaft. Der Skandal um die frühere RBB-Intendantin Patricia Schlesinger hat etliche Führungskräfte der öffentlich-rechtlichen Rundfunkanstalt mitgerissen. Die arbeitsrechtliche Aufarbeitung nach Kündigungen von RBB-Führungskräften in der Sender-Krise beschäftigt weiter die Justiz. Nun liegt ein weiteres Urteil vor.
Susann Lange, die frühere Juristische Direktorin des RBB, scheitert mit ihrer Klage
Das Arbeitsgericht Berlin hat in einem weiteren Fall die Klage einer RBB-Führungskraft gegen ihre Kündigung inmitten der Sender-Krise abgewiesen. Susann Lange, die frühere Juristische Direktorin des öffentlich-rechtlichen ARD-Senders, scheiterte am Mittwoch im Wesentlichen mit ihrer Klage. Der Vertrag sei sittenwidrig gewesen, erklärte der Vorsitzende Richter Simon Coenen. Darüber hinaus lägen Pflichtverletzungen vor, die eine fristlose Kündigung rechtfertigten. Das Urteil ist noch nicht rechtskräftig, beide Seiten können Berufung dagegen einlegen.
Es ist bereits das dritte Mal, dass frühere RBB-Führungskräfte mit einer Klage gegen ihre Kündigung vor dem Arbeitsgericht scheiterten. Insgesamt liegen dem Gericht vier Klage-Fälle vor.
Bei der Juristischen Direktorin ist das Gericht der Ansicht, dass der 2020 geschlossene Dienstvertrag aufgrund der Regelungen zum nachvertraglichen Ruhegeld nichtig ist. Lange hätte auf dessen Grundlage nach Gerichtsangaben bis zum Eintritt ins Rentenalter ein Ruhegeld von mehr als 1,8 Millionen Euro zugestanden, ohne dass sie dafür eine Leistung hätte erbringen müssen.
Das Gericht sah darin ein „grobes Missverhältnis zwischen Leistung und Gegenleistung“. Als öffentlich-rechtlicher Sender sei der RBB gehalten, „zurückhaltend zu agieren“, betonte Richter Coenen. Im vorliegenden Fall seien die „Grundsätze der Sparsamkeit nicht gewahrt“.
Unabhängig von diesem Vertrag sah das Gericht aber auch die fristlose Kündigung der Direktorin im Dezember 2022 wegen Pflichtverletzungen als gerechtfertigt an. So habe sich die Klägerin unter anderem eine Zulage für den ARD-Vorsitz gewähren lassen. In einem anderen Fall soll sie es unterlassen haben, rechtliche Bedenken gegen den Abschluss eines für den RBB sehr teuren Vertrags geäußert zu haben.

Mit einer sogenannten Widerklage forderte der RBB Schadenersatz von der Ex-Direktorin, die nicht selbst vor Gericht erschien. Damit hatte der Sender nur teilweise Erfolg: Lange soll nach dem Urteil 8500 Euro nebst Zinsen von der ARD-Zulage zurückzahlen für die Zeit von Juli bis November 2021, weil der RBB zu diesem Zeitpunkt den Vorsitz noch gar nicht innehatte.
Anfang des Monats hatte bereits eine andere Kammer des Gerichts die Klage des früheren Verwaltungsdirektors Hagen Brandstäter im Wesentlichen abgewiesen. Nach Angaben einer Gerichtssprecherin hat er noch Zeit zu entscheiden, ob er dagegen in Berufung geht. Die frühere Leiterin der Intendanzabteilung, Verena Formen-Mohr, hat dies getan. Sie war im April mit einer Klage gegen ihre außerordentliche Kündigung gescheitert. Ein Termin für die Berufungsverhandlung steht nach Angaben der Gerichtssprecherin noch nicht fest.
Im Zentrum der Vorwürfe von Vetternwirtschaft steht die fristlos entlassene Intendantin Patricia Schlesinger
Der öffentlich-rechtliche ARD-Sender Rundfunk Berlin-Brandenburg (RBB) stürzte im Sommer 2022 in eine tiefe Krise. Im Zentrum der Vorwürfe der Vetternwirtschaft und der Verschwendung stehen die fristlos entlassene Intendantin Patricia Schlesinger und der zurückgetretene Verwaltungsratschef Wolf-Dieter Wolf. Beide wiesen die Vorwürfe zurück. Die Generalstaatsanwaltschaft Berlin ermittelt noch. Bis zum rechtskräftigen Abschluss des Verfahrens gilt die Unschuldsvermutung. Schlesinger zog ihrerseits vor das Landgericht und klagte auf Ruhegeld gegen den RBB. Ein Verhandlungstermin steht noch nicht fest.


