Plansche im Plänterwald

Irrer Busen-Streit wieder vor Gericht

Gabrielle Lebreton fordert 10.000 Euro vom Land Berlin, weil sie wegen ihrer nackten Brüste von der Polizei aus dem Park vertrieben wurde. 

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Klägerin Gabrielle Lebreton steht vor der Berufungsverhandlung wegen ihrer Klage, dass sie nicht mit nacktem Oberkörper auf einem Wasserspielplatz bleiben durfte, im Kammergericht. Das Landgericht Berlin hatte vor einem Jahr keine Diskriminierung festgestellt. Dagegen ist die Klägerin in Berufung gegangen. 
Klägerin Gabrielle Lebreton steht vor der Berufungsverhandlung wegen ihrer Klage, dass sie nicht mit nacktem Oberkörper auf einem Wasserspielplatz bleiben durfte, im Kammergericht. Das Landgericht Berlin hatte vor einem Jahr keine Diskriminierung festgestellt. Dagegen ist die Klägerin in Berufung gegangen. Sebastian Christoph Gollnow/dpa

Einen Sommer lang regte sich die Stadt auf. Gabrielle Lebreton zeigte 2021 an der Kinderplansche im Treptower Park, die sie mit ihrem Sohn besuchte, ihre Brüste und wurde rüde des Platzes verwiesen. Der Polizeieinsatz sorgte für Diskussionen: Wie nackt darf frau in Berlin sein? Denn gleichzeitig sind nackte Männeroberkörper häufiger im Stadtbild zu ertragen. 

Mittlerweile darf man an der Plansche im Park oben ohne in der Sonne liegen, auch in Berliner Freibädern ist das Bad ohne Bekleidung der Brust für Mann und Frau erlaubt. Dennoch beschäftigt der Vorfall um Gabrielle Lebreton noch heute die Gerichte. Gabrielle Lebreton fordert eine Entschädigung für die erlittene Diskriminierung. 

Erste Klage wegen Diskriminierung wurde abgewiesen

Das Kammergericht verhandelt heute über die Berufung der betroffenen Frau gegen eine Entscheidung des Landgerichts vom September 2022. Dieses hatte keine Grundlage für eine Entschädigung nach dem Antidiskriminierungsgesetz des Landes Berlin (LADG) gesehen und die Klage abgewiesen.

Die Klägerin sei nicht unrechtmäßig wegen ihres Geschlechts diskriminiert worden, argumentierte das Gericht damals. Das Verhalten von Sicherheitsleuten und Polizei sei rechtmäßig gewesen.

Das Eingangsschild am Wasserspielplatz „Plansche“ im Plänterwald. 
Das Eingangsschild am Wasserspielplatz „Plansche“ im Plänterwald. Fabian Sommer/dpa

Gabrielle Lebreton hatte wenigstens 10.000 Euro vom Land Berlin verlangt. Sie berief sich dabei auf das Antidiskriminierungsgesetz, das Menschen vor Diskriminierung seitens der Behörden schützen und Ansprüche auf Schadenersatz ermöglichen soll.

Die Klägerin hatte im Juni 2021 den Wasserspielplatz Plansche im Berliner Bezirk Treptow-Köpenick besucht und oben ohne auf einer Decke gesessen. Sicherheitskräfte forderten sie auf, ihre Brust zu bedecken oder den Platz zu verlassen. Als sie sich weigerte, wurde die Polizei gerufen. Die Beamten forderten die Frau ebenfalls mit Nachdruck auf, ein T-Shirt anzuziehen – oder zu gehen.

Die zuständige Ombudsstelle, die Lebreton eingeschaltet hatte, ging von einer Diskriminierung aus. Auf deren Empfehlung hat der Wasserspielplatz seine Nutzungsordnung ergänzt. Demnach gilt für alle Geschlechter, dass die Badebekleidung die primären Geschlechtsorgane vollständig bedecken muss. Die weibliche Brust gilt als sekundäres Geschlechtsorgan.