Eine mutmaßliche Liebesbeziehung zu einem Strafgefangenen hat für eine ehemalige Gefängnispsychologin der JVA Tegel nun ein juristisches Nachspiel. Die Berliner Staatsanwaltschaft hat Anklage gegen die 36-Jährige erhoben. Sie soll von einem inhaftierten Mann Geschenke angenommen und ihm im Gegenzug Vorteile verschafft haben. Auch gegen den 41-jährigen Gefangenen wurde Anklage erhoben. Ihm wird Bestechung vorgeworfen.
Gefängnispsychologin erhielt insgesamt 2860 Euro vom Häftling
Die Berliner Staatsanwaltschaft erhob am Montag Anklage vor dem Amtsgericht Tiergarten. Der Behörde zufolge soll die Psychologin zwischen Februar 2023 und März 2024 eine Liebesbeziehung zu dem Häftling gehabt haben. Beide haben von ihrer Liaison miteinander profitiert.

Als Gegenleistung für Amazon-Gutscheine und weitere Wertgegenstände im Gesamtwert von rund 2860 Euro soll die 36-Jährige den Gefangenen mit internen Informationen aus der Justizvollzugsanstalt versorgt haben. Außerdem soll sie es bewusst unterlassen haben, den Besitz eines Mobiltelefons zu melden. Handys sind für Gefangene verboten.
Psychologin soll versucht haben, den Strafvollzug des Gefangenen zu beeinflussen
Darüber hinaus wirft die Staatsanwaltschaft der ehemaligen Psychologin vor, versucht zu haben, die Sozialprognose sowie den weiteren Strafvollzug des Mannes zu beeinflussen. Anscheinend ist das Duo nicht sonderlich diskret mit seiner Beziehung umgegangen.


