JVA Tegel

Berlin: Ex-Psychologin nach Affäre mit Vergewaltiger angeklagt

Eine ehemalige Gefängnispsychologin aus der JVA Tegel soll einem verurteilten Vergewaltiger Vorteile verschafft haben. Jetzt wurde sie angeklagt.

Author - Mariella Mandurino
Teilen
In der Justizvollzugsanstalt Tegel kam es zu einer Liebesbeziehung zwischen Psychologin und Häftling.
In der Justizvollzugsanstalt Tegel kam es zu einer Liebesbeziehung zwischen Psychologin und Häftling.Klaus Oberst

Eine mutmaßliche Liebesbeziehung zu einem Strafgefangenen hat für eine ehemalige Gefängnispsychologin der JVA Tegel nun ein juristisches Nachspiel. Die Berliner Staatsanwaltschaft hat Anklage gegen die 36-Jährige erhoben. Sie soll von einem inhaftierten Mann Geschenke angenommen und ihm im Gegenzug Vorteile verschafft haben. Auch gegen den 41-jährigen Gefangenen wurde Anklage erhoben. Ihm wird Bestechung vorgeworfen.

Gefängnispsychologin erhielt insgesamt 2860 Euro vom Häftling

Die Berliner Staatsanwaltschaft erhob am Montag Anklage vor dem Amtsgericht Tiergarten. Der Behörde zufolge soll die Psychologin zwischen Februar 2023 und März 2024 eine Liebesbeziehung zu dem Häftling gehabt haben. Beide haben von ihrer Liaison miteinander profitiert.

In der JVA Tegel sind Männer mit mittleren und langen Freiheitsstrafen, lebenslanger Haft sowie in Sicherungsverwahrung untergebracht.
In der JVA Tegel sind Männer mit mittleren und langen Freiheitsstrafen, lebenslanger Haft sowie in Sicherungsverwahrung untergebracht.Joko/Imago

Als Gegenleistung für Amazon-Gutscheine und weitere Wertgegenstände im Gesamtwert von rund 2860 Euro soll die 36-Jährige den Gefangenen mit internen Informationen aus der Justizvollzugsanstalt versorgt haben. Außerdem soll sie es bewusst unterlassen haben, den Besitz eines Mobiltelefons zu melden. Handys sind für Gefangene verboten.

Psychologin soll versucht haben, den Strafvollzug des Gefangenen zu beeinflussen

Darüber hinaus wirft die Staatsanwaltschaft der ehemaligen Psychologin vor, versucht zu haben, die Sozialprognose sowie den weiteren Strafvollzug des Mannes zu beeinflussen. Anscheinend ist das Duo nicht sonderlich diskret mit seiner Beziehung umgegangen.

Denn die mutmaßliche Beziehung soll nach Angaben der Staatsanwaltschaft durch den anonymen Hinweis eines Mitgefangenen aufgeflogen sein. Bei anschließenden Durchsuchungen seien belastende Beweismittel sichergestellt worden. Die Psychologin wurde im März 2024 entlassen. Der 41-Jährige befindet sich weiterhin in Haft.

Nach Informationen der B.Z. war der Mann bereits 2011 wegen Totschlags verurteilt worden. Außerdem musste er sich 2017 erneut vor dem Landgericht Berlin verantworten. Damals seien ihm unter anderem Vergewaltigung sowie Beischlaf mit einer Verwandten vorgeworfen worden. Laut B.Z. soll das Opfer seine damals fünf Jahre alte Schwester gewesen sein. Der Mann sei daraufhin erneut zu einer Freiheitsstrafe mit anschließender Sicherungsverwahrung verurteilt worden.

Was denken Sie: Sollte auf solche Fälle eine harte Strafe folgen? Bitte schreiben Sie uns: leser-bk@berlinerverlag.com