Es ist der Albtraum vieler Nutzer der Öffis: Man hat brav in einer App der Berliner Verkehrsbetriebe (BVG) oder der Deutschen Bahn einen Online-Fahrschein oder eine Online-Abokarte wie das Deutschlandticket gekauft – und plötzlich steht man in einer Kontrolle und der Handy-Akku ist leer. Bin ich dann ein Schwarzfahrer?
Fahrkartenkontrolle und Handy ist leer
Eine Frage, die sich unter anderem viele Berliner stellen, wenn sie mit der Straßenbahn, U-Bahn oder S-Bahn in der Stadt unterwegs sind. Und oft wird die Frage schnell zur bitteren Realität. „Fahrgäste mit leerem Handy-Akku bei einer Kontrolle sind keine Seltenheit“, sagt Christian Linow, Sprecher des Berliner Fahrgastverbandes Igeb.
Bin ich dann ein Schwarzfahrer oder nicht? Die Verkehrsunternehmen kennen bei dieser Frage kaum Gnade: Kann man bei einer Fahrkartenkontrolle etwa das Online-Deutschlandticket nicht vorzeigen – ob wegen leeren Akkus oder technischer Störung –, gilt man als Fahrgast ohne gültige Fahrkarte. So steht es unter anderem auf der Internetseite der Deutschen Bahn.
Ob das Geld für das Online-Ticket längst vom Konto abgebucht wurde, spielt zunächst keine Rolle. Fakt ist: Der Fahrgast kann keinen Fahrschein vorweisen. Die Konsequenz ist meist das berüchtigte erhöhte Beförderungsentgelt, das man dann zahlen muss. In Berlin sind es 60 Euro, wenn man als Schwarzfahrer in öffentlichen Verkehrsmitteln erwischt wird.
So kommt man aus der Schwarzfahrer-Falle
Im schlimmsten Fall droht sogar ein Verfahren wegen Erschleichens von Leistungen, auch wenn das in der Praxis selten weiterverfolgt wird, sofern ein Ticketkauf nachweisbar ist.
Und genau darin liegt die Chance: Kann man im Nachgang belegen, dass man ein Ticket erworben hatte und nur der Abruf per Handy nicht möglich war, zeigen sich die Verkehrsbetriebe oft kulant und erlassen die Strafe teilweise oder ganz.
Wer also in diese Situation gerät, sollte Namen und Nummer des Kontrolleurs notieren, die Zahlungsaufforderung zunächst annehmen und anschließend schriftlich bei der BVG, der S-Bahn oder dem Verkehrsverbund Berlin-Brandenburg (VBB) Widerspruch einlegen – mit Kaufbeleg, Kontoauszug oder App-Kaufhistorie als Nachweis. Die Erstattung ist dann keine Seltenheit.

Was auch helfen kann: Als Fahrgast sollte man sein Ladekabel und immer eine Powerbank dabeihaben. Was auch hilfreich sein kann: dass in den Zügen der Berliner S-Bahn und in Fahrzeugen der BVG USB-Stationen vorhanden sind, an denen man seine Handys nachladen kann. So wie es zum Beispiel in den Regionalzügen und in einigen BVG-Bussen der Fall ist.
Fahrgastverband fordert Ladestationen
Aber nicht in allen Fahrzeugen der S-Bahn und der BVG ist das so. Da wollen die Berliner Verkehrsunternehmen ihre Fahrgäste überzeugen, Tickets online zu kaufen, weil das schneller und praktischer ist. Und dann gibt es noch nicht einmal die Möglichkeit, in Bussen und Bahnen die Handys aufzuladen, auf denen sich die virtuellen Fahrscheine befinden.
Diesen Umstand kritisiert der Berliner Fahrgastverband Igeb am Beispiel der neuen BVG-Super-Straßenbahn, dem Urbanliner. Zwar gibt es in diesen Trams noch Fahrkartenentwerter, aber keine Fahrkartenautomaten, weil der Großteil der Fahrgäste seine Fahrkarten online kaufen würde. So die Begründung der BVG.
„Aber es fehlt in diesen Straßenbahnen leider auch an Ladestationen, an denen man die Handys aufladen kann, um im Falle eines leeren Akkus nicht ohne Fahrschein dazustehen, wenn es zu einer Kontrolle kommt“, sagt Igeb-Sprecher Christian Linow dem KURIER.

Hier sollte schleunigst nachgebessert werden. „Wer auf die digitalen Fahrkarten setzt, muss auch für Strom und vor allem auch für Internet für die Handys in den Fahrzeugen sorgen“, sagt der Igeb-Sprecher. Denn auch Funklöcher oder kein durchgehendes Wlan, etwa in den U-Bahnen, könnten für Probleme sorgen, wenn Fahrgäste in eine Kontrolle geraten und dann auf dem Handy ihr virtuelles Ticket nicht vorzeigen können.


