Nahverkehr

BVG und Bahn: Handy-Akku leer – was Fahrgästen bei Kontrollen droht

Das Handy ist aus, Akku leer, das Ticket nicht mehr abrufbar: Bei Kontrollen in Bussen und Bahnen kann das teuer werden. So ist die Rechtslage wirklich.

Author - Norbert Koch-Klaucke
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Es ist der Albtraum jedes Fahrgastes. Eine Frau wird in der U-Bahn von einem BVG-Mitarbeiter kontrolliert. Ausgerechnet jetzt ist der Akku leer, kein Ticket auf dem Handy mehr zu sehen.
Es ist der Albtraum jedes Fahrgastes. Eine Frau wird in der U-Bahn von einem BVG-Mitarbeiter kontrolliert. Ausgerechnet jetzt ist der Akku leer, kein Ticket auf dem Handy mehr zu sehen.KURIER-Illustration, von KI erstellt

Es ist der Albtraum vieler Nutzer der Öffis: Man hat brav in einer App der Berliner Verkehrsbetriebe (BVG) oder der Deutschen Bahn einen Online-Fahrschein oder eine Online-Abokarte wie das Deutschlandticket gekauft – und plötzlich steht man in einer Kontrolle und der Handy-Akku ist leer. Bin ich dann ein Schwarzfahrer?

Fahrkartenkontrolle und Handy ist leer

Eine Frage, die sich unter anderem viele Berliner stellen, wenn sie mit der Straßenbahn, U-Bahn oder S-Bahn in der Stadt unterwegs sind. Und oft wird die Frage schnell zur bitteren Realität. „Fahrgäste mit leerem Handy-Akku bei einer Kontrolle sind keine Seltenheit“, sagt Christian Linow, Sprecher des Berliner Fahrgastverbandes Igeb.

Bin ich dann ein Schwarzfahrer oder nicht? Die Verkehrsunternehmen kennen bei dieser Frage kaum Gnade: Kann man bei einer Fahrkartenkontrolle etwa das Online-Deutschlandticket nicht vorzeigen – ob wegen leeren Akkus oder technischer Störung –, gilt man als Fahrgast ohne gültige Fahrkarte. So steht es unter anderem auf der Internetseite der Deutschen Bahn.

Ob das Geld für das Online-Ticket längst vom Konto abgebucht wurde, spielt zunächst keine Rolle. Fakt ist: Der Fahrgast kann keinen Fahrschein vorweisen. Die Konsequenz ist meist das berüchtigte erhöhte Beförderungsentgelt, das man dann zahlen muss. In Berlin sind es 60 Euro, wenn man als Schwarzfahrer in öffentlichen Verkehrsmitteln erwischt wird.

So kommt man aus der Schwarzfahrer-Falle

Im schlimmsten Fall droht sogar ein Verfahren wegen Erschleichens von Leistungen, auch wenn das in der Praxis selten weiterverfolgt wird, sofern ein Ticketkauf nachweisbar ist.

Und genau darin liegt die Chance: Kann man im Nachgang belegen, dass man ein Ticket erworben hatte und nur der Abruf per Handy nicht möglich war, zeigen sich die Verkehrsbetriebe oft kulant und erlassen die Strafe teilweise oder ganz.

Wer also in diese Situation gerät, sollte Namen und Nummer des Kontrolleurs notieren, die Zahlungsaufforderung zunächst annehmen und anschließend schriftlich bei der BVG, der S-Bahn oder dem Verkehrsverbund Berlin-Brandenburg (VBB) Widerspruch einlegen – mit Kaufbeleg, Kontoauszug oder App-Kaufhistorie als Nachweis. Die Erstattung ist dann keine Seltenheit.

Fahrscheinkontrolle in einer Berliner S-Bahn. Wer da sein Online-Ticket auf dem Handy nicht zeigen kann, erlebt eine böse Überraschung.
Fahrscheinkontrolle in einer Berliner S-Bahn. Wer da sein Online-Ticket auf dem Handy nicht zeigen kann, erlebt eine böse Überraschung.Jürgen Ritter/Ritter

Was auch helfen kann: Als Fahrgast sollte man sein Ladekabel und immer eine Powerbank dabeihaben. Was auch hilfreich sein kann: dass in den Zügen der Berliner S-Bahn und in Fahrzeugen der BVG USB-Stationen vorhanden sind, an denen man seine Handys nachladen kann. So wie es zum Beispiel in den Regionalzügen und in einigen BVG-Bussen der Fall ist.

Fahrgastverband fordert Ladestationen

Aber nicht in allen Fahrzeugen der S-Bahn und der BVG ist das so. Da wollen die Berliner Verkehrsunternehmen ihre Fahrgäste überzeugen, Tickets online zu kaufen, weil das schneller und praktischer ist. Und dann gibt es noch nicht einmal die Möglichkeit, in Bussen und Bahnen die Handys aufzuladen, auf denen sich die virtuellen Fahrscheine befinden.

Diesen Umstand kritisiert der Berliner Fahrgastverband Igeb am Beispiel der neuen BVG-Super-Straßenbahn, dem Urbanliner. Zwar gibt es in diesen Trams noch Fahrkartenentwerter, aber keine Fahrkartenautomaten, weil der Großteil der Fahrgäste seine Fahrkarten online kaufen würde. So die Begründung der BVG.

„Aber es fehlt in diesen Straßenbahnen leider auch an Ladestationen, an denen man die Handys aufladen kann, um im Falle eines leeren Akkus nicht ohne Fahrschein dazustehen, wenn es zu einer Kontrolle kommt“, sagt Igeb-Sprecher Christian Linow dem KURIER.

Die neue Superstraßenbahn der BVG in Berlin. Im Innern gibt es noch den guten alten Fahrkartenentwerter? Aber einen Ticketautomaten gibt es nicht, auch keine Ladestationen für Handys, auf denen Fahrgäste ihr Online-Ticket haben.
Die neue Superstraßenbahn der BVG in Berlin. Im Innern gibt es noch den guten alten Fahrkartenentwerter? Aber einen Ticketautomaten gibt es nicht, auch keine Ladestationen für Handys, auf denen Fahrgäste ihr Online-Ticket haben.Jürgen Heinrich/imago

Hier sollte schleunigst nachgebessert werden. „Wer auf die digitalen Fahrkarten setzt, muss auch für Strom und vor allem auch für Internet für die Handys in den Fahrzeugen sorgen“, sagt der Igeb-Sprecher. Denn auch Funklöcher oder kein durchgehendes Wlan, etwa in den U-Bahnen, könnten für Probleme sorgen, wenn Fahrgäste in eine Kontrolle geraten und dann auf dem Handy ihr virtuelles Ticket nicht vorzeigen können.

Ticket auf Handy: Was passiert, wenn es im Zug kein Internet gibt?

Die gute Nachricht: Bei vielen Apps muss nur für den Kauf und den Download des Tickets eine Internetverbindung bestehen, aber danach nicht mehr für die Anzeige. So könne bei der App DB Navigator das Ticket vorab auf dem Gerät gespeichert werden und werde als QR-Code offline angezeigt. Aber das muss nicht bei allen Apps funktionieren.

Daher raten Experten: Fahrgäste sollten das in der App gekaufte Online-Ticket schon vor der Fahrt auf ihr Handy herunterladen, solange sie noch ein sicheres Internet- oder Mobilfunknetz haben. Dann ist der Fahrschein auf dem Handy sichtbar und muss beim Kontrolleur nicht neu geladen werden.

Wer auf Nummer sicher gehen will: Einfach die App (VBB-App, DB Navigator etc.) einmal bewusst im Flugmodus testen, ob das Ticket auch ohne Verbindung angezeigt wird. Bei Zweifeln lieber das Ticket zusätzlich als Screenshot sichern – das gilt zwar rechtlich nicht als vollwertiger Ersatz, verschafft aber im Streitfall zumindest einen Nachweisansatz.

Wie ist Ihre Meinung zum Thema? Bitte schreiben Sie uns: leser-bk@berlinerverlag.com