Schon 2023 hatte sich die Ministerpräsidentenkonferenz auf eine bundesweite Einführung der Bezahlkarte für Geflüchtete geeinigt. Wer sie wann ausrollt, ist aber Ländersache. Berlin ist das Schlusslicht aller Länder. Doch demnächst soll es auch in der Hauptstadt losgehen, wie eine Antwort des Senats auf eine Anfrage des Lichtenberger CDU-Abgeordneten Martin Pätzold ergibt. Sie liegt dem KURIER exklusiv vor.
Berlin letztes Bundesland bei Bezahlkarte
Während die anderen Bundesländer wie Baden-Württemberg, Schleswig-Holstein, Bayern und Hessen etwa längst mit der Bezahlkarte für Geflüchtete arbeiten, ist die schrittweise Ausgabe in der Hauptstadt für das zweite Quartal 2026 geplant.
In Berlin heißt es auf die Anfrage des CDU-Abgeordneten Martin Pätzold, wann die Bezahlkarte für Geflüchtete in Berlin erstmals ausgegeben werden soll: „Die Bezahlkarte soll ausgegeben werden, sobald alle finanziellen, organisatorischen und technischen Voraussetzungen vorliegen. Es wird erwartet, dass diese im 2. Quartal 2026 geschaffen werden.“
Datenschutz und IT-Sicherheit
Dass es in Berlin so lange dauert, begründet die Verwaltung mit Problemen in der Gewährleistung der IT-Sicherheit. Auch müssten datenschutzrechtliche Voraussetzungen noch geprüft werden.
„Berlin sollte hier nicht Schlusslicht, sondern Vorreiter sein. Die Vereinbarung, die Bezahlkarte bundesweit einzuführen, muss auch bei uns in der deutschen Hauptstadt zeitnah umgesetzt werden. Ich erwarte hier, dass die zuständige Senatsverwaltung alle notwendigen Voraussetzungen schafft, damit das klappt“, sagt Dr. Martin Pätzold.

Vor allem sagt er dies in Richtung des zuständigen Landesamts für Flüchtlingsangelegenheiten, das in Zusammenarbeit mit der Senatsverwaltung für Arbeit, Soziales, Gleichstellung, Integration, Vielfalt und Antidiskriminierung für die Einführung und Umsetzung zuständig ist. Bereits Ende 2024 hatte Berlin die Einführung der Karte beschlossen.
Sechs Monate nach ihrer Einführung soll die Bezahlkarte, die sich optisch nicht von einer herkömmlichen Debitkarte unterscheidet, evaluiert und gegebenenfalls angepasst werden.
So läuft die Ausgabe der Bezahlkarten in Berlin
Die konkrete Ausgabe der neuen Bezahlkarten in Berlin soll dann zuerst an asylsuchende Personen, die neu nach Berlin verteilt wurden, geschehen. Wenn sie Anspruch auf Grundleistungen nach dem AsylbL haben und in einer Aufnahmeeinrichtung des LAF untergebracht sind, wird ihnen die Bezahlkarte bei der Leistungsaufnahme durch die zuständigen Sachbearbeiter ausgegeben.
Es gelten dann folgende Vorgaben: Ein maximaler Abhebebetrag ist auf 50 Euro pro Monat gedeckelt. Dies gilt aber nur für die ersten sechs Monate. Online-Käufe sind erlaubt.
So viel erhalten Geflüchtete in Berlin
In den ersten Monaten, während sie in Erstaufnahmeunterkünften wohnen, erhalten Geflüchtete 204 Euro. Danach erhalten alleinstehende Geflüchtete monatlich 441 Euro, etwa 20 Prozent weniger als Bürgergeld-Empfänger.
Hier gibt es gar keine Bezahlkarten für Geflüchtete
Einige Kommunen haben sich gegen die Einführung der Bezahlkarte entschieden: Potsdam hat diese etwa schon abgelehnt. In Nordrhein-Westfalen haben die Stadträte von Düsseldorf, Münster und Krefeld gegen die Bezahlkarte gestimmt.
Eines der Ziele der Bezahlkarte war, dass Geflüchtete nur noch einen Teil ihrer Leistungen in Bargeld bekommen. Es gab aber Bedenken, ob ein pauschales Limit rechtmäßig sei.
Die Bezahlkarte soll außerdem dem grenzüberschreitenden Geldtransfer einen Riegel vorschieben und das Hilfe-System für Leistungsbetrug weniger attraktiv machen.
Als erste Kommune Deutschlands hatte der Landkreis Greiz im Dezember 2023 die Bezahlkarte in Eigenregie eingeführt.


