An Wasser mangelt es in Berlin nicht, offiziell hat unsere Hauptstadt sogar mehr Brücken als Venedig. Umso wunderlicher ist es, dass schwimmen fast nirgendwo erlaubt ist. In der Spree und in Kanälen, in Häfen, an Schleusen und rund um jede Brücke gilt ein Verbot – aus Sicherheitsgründen und wegen der Wasserqualität.
Wo in Berlin Baden verboten ist
Wie ernst die Lage ist, zeigt dieser Sommer: Allein im Juni ertranken in Berliner Gewässern sechs Menschen, fünf von ihnen Männer, vier davon im jugendlichen Alter. In der Nacht zu Donnerstag starb ein Mann in der Rummelsburger Bucht in Lichtenberg, weil er ins Wasser sprang. Aber: Baden ist dort ausdrücklich verboten. Und die Regel ist strenger, als viele denken: Erlaubt ist das Schwimmen nur an den ausgewiesenen Badestellen.

Heißt: Überall dort, wo nicht ausdrücklich „Baden erlaubt“ steht, ist es verboten. An allen anderen Ufern, so schön und so ruhig das Wasser auch aussieht, untersagt es die Berliner Badegewässerverordnung.
- Spree und die Kanäle, etwa Landwehrkanal und Spreekanal
- Häfen, Schleusen und Wehre – zum Beispiel Urbanhafen, Osthafen, Westhafen
- der Bereich 100 Meter ober- und unterhalb von Brücken, Wehren, Hafeneinfahrten, Liege- und Anlegestellen der Fahrgastschifffahrt (Paragraf 8.10 Binnenschifffahrtsstraßen-Ordnung)
- die Rummelsburger Bucht in Lichtenberg, wegen Schiffsverkehr und belastetem Seegrund
Warum Baden an so vielen Orten verboten ist
Für den Spreekanal gilt bereits seit 1925 ein Badeverbot. Die Senatsverwaltung hat das Badeverbot im Mai 2026 noch einmal bestätigt: Der Kanal ist Bundeswasserstraße und von zahlreichen Brücken überspannt, das Land Berlin kann davon nicht nach eigenem Ermessen abweichen.
Hinter den Verboten stehen drei Gründe. Erstens: Berlins Innenstadtgewässer sind Verkehrswege. Auf Spree und Kanälen fahren Fahrgastschiffe, Frachter und Sportboote. Ein Schwimmer im Wasser ist von der Brücke eines Schiffs kaum zu sehen, bremsen kann es ohnehin nicht, und der Sog der Schrauben zieht auch geübte Schwimmer unter Wasser. Deshalb gilt das Verbot nach der Binnenschifffahrtsstraßen-Ordnung nicht nur in der Fahrrinne, sondern auch rund um Brücken, Schleusen, Wehre und Anleger.

Der zweite Grund ist die Wasserqualität, und die schwankt mit dem Wetter. Berlin hat in großen Teilen eine Mischkanalisation: Bei Starkregen läuft sie über, dann gelangen Abwasser und Krankheitserreger in die Gewässer. Für den Spreekanal stuft das Landesamt für Gesundheit und Soziales die mikrobiologische Grundbelastung selbst ohne Regen als hoch ein – Bakterien, Viren und Parasiten. In der Rummelsburger Bucht liegt das Problem am Grund: Hier steckt die Industriegeschichte als Schadstoffschicht im Sediment.
Der dritte Grund ist der unauffälligste. An gesperrten Ufern gibt es keine Aufsicht, keine Rettungsschwimmer, oft keine Leiter und keine flache Stelle zum Rauskommen. Wer dort in Not gerät, muss warten, bis jemand die 112 wählt und ein Boot kommt.
Wer sich nicht an die Verbote hält, begeht eine Ordnungswidrigkeit. Auf Bundeswasserstraßen sind nach Bußgeldkatalog Geldbußen von bis zu 5000 Euro möglich.




