Am Donnerstag wird der Bundestag voraussichtlich das „Wohngeld plus“ verabschieden, mit dem auf höhere Belastungen einkommensschwacher Mieter reagiert wird . Bundesweit, so erwartet es die Regierung, sollen vom kommenden Jahr an rund 1,4 Millionen statt 600.000 Haushalte erstmalig oder erneut einen Wohngeldanspruch erhalten können. Bisher sind es rund 600.000 Haushalte. Die finanzielle Hilfe soll sich von durchschnittlich rund 180 Euro auf rund 370 Euro pro Monat erhöhen. In Berlin erwartet die Senatsbauverwaltung, dass die Zahl der Empfänger-Haushalte von gut 24.000 auf über 82.000 steigen wird.
Im Schnitt wartet man in Berlin über acht Wochen auf einen Wohngeld-Bescheid. In Neukölln fast 19 Wochen.
Das dürfte die bereits jetzt langen Wartezeiten auf einen Bescheid weiter verlängern. Die durchschnittliche Bearbeitungszeit eines Wohngeldantrags lag im September in Berlin bereits bei 8,37 Wochen, antwortete die Senatsverwaltung für Soziales auf eine Anfrage der Abgeordneten Klara Schedlich (Grüne). Das Spektrum der Bezirke reichte von 4,68 Wochen in Reinickendorf bis 18,59 Wochen in Neukölln.

Zwischen sieben (Steglitz-Zehlendorf) und 25 Menschen sind in den Berliner Bezirksämtern mit dem Thema Wohngeld befasst. Einige Bezirke gaben an, wegen „Wohngeld plus“ neue Stellen ausgeschrieben zu haben, die vorhandenen Stellen sind meistens besetzt. Deutliche Lücken gab es in Neukölln (3) und Charlottenburg-Wilmersdorf (5).
Dazu kommt der Krankenstand. Mehrere Bezirke erklärten, es sei nicht erlaubt, diese Daten zu erheben. Charlottenburg-Wilmersdorf verzeichnete null, Treptow-Köpenick zehn bis 15 Prozent Krankheits-Ausfälle im Wohnungsamt. Pankow und Neukölln meldeten dagegen 22 Prozent.
Das Gesetz bringt jedem Mitarbeiter der Wohngeldstellen zehn Wochen Arbeit zusätzlich
Der Bund geht übrigens davon aus, dass die Verwaltungen pro Antrag im Schnitt 89 Minuten benötigen werden. Rechnet man beispielhaft und zurückhaltend mit 50.000 neuen Anträgen auf „Wohngeld plus“, kommen auf die Berliner Wohnungsämter über 74.000 Stunden zu, die sie für die Bearbeitung der Anträge aufwenden müssen.


