
Die Corona-Pandemie macht ausgelassene Partys zwar gerade schwierig. Aber das wird vermutlich nicht immer so bleiben. Wer also demnächst mit Freunden zu Hause feiern will, sollte dabei auch an seine Nachbarn denken. Denn zu viele zu wilde Partys können am Ende zur Kündigung führen, wie ein Urteil des Amtsgerichts Hamburg-Wandsbek zeigt (Az.: 713 C 1270/18), auf das die Arbeitsgemeinschaft Mietrecht und Immobilien vom Deutschen Anwaltsverein(DAV) hinweist.
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Der Fall: Der Mieter feierte regelmäßig in seiner Wohnung, wobei die Partys nicht nur durch erheblichen Lärm und laute Musik auffielen, es kam auch wiederholt zu Polizeieinsätzen. Zuletzt wurden Gegenstände vom Balkon geschmissen, hierunter ein Wäscheständer und mehrere Stühle. Der Vermieter kündigte das Mietverhältnis mehrmals fristlos, hilfsweise aber auch fristgerecht. Er war der Ansicht, dass das Verhalten des Mieters zu weit gehe und die Gefährdung Dritter einen erheblichen Verstoß gegen die Mieterpflichten darstelle.