Viele Kunden dürften beim Blick auf Kosmetikprodukte in Drogerien bald stutzen. Ob bei dm, Rossmann, Müller oder in einer anderen Drogerie: Auf der Rückseite von Cremes, Deos, Parfüms und Co. können künftig deutlich mehr Inhaltsstoffe auftauchen.
Neue Kennzeichnungspflicht in der EU
Der Grund ist aber nicht automatisch eine neue Rezeptur. Ab dem 1. August gilt in der Europäischen Union eine neue Kennzeichnungspflicht. Sie betrifft allergieauslösende Duftstoffe, die Hersteller in Kosmetikprodukten einsetzen. Vor allem Menschen mit Allergien oder Unverträglichkeiten sollen dadurch besser erkennen können, welche Stoffe in einem Produkt enthalten sind.
Kosmetik bei dm, Rossmann und Müller: Neue Kennzeichnung für Duftstoffe
Wie das Bundesamt für Verbraucherschutz und Lebensmittelsicherheit mitteilt, wird die Kennzeichnungspflicht für Duftstoffe deutlich ausgeweitet. Bisher wurden viele dieser Stoffe auf Verpackungen häufig unter Sammelbegriffen wie „Parfüm“ oder „Aroma“ aufgeführt. Nur 24 Duftstoffe mussten bislang gesondert genannt werden.
Das ändert sich nun spürbar: Ab dem 1. August sind 80 Duftstoffe kennzeichnungspflichtig. Die vollständige Liste der betroffenen Duftstoffe stellt das Bundesamt für Verbraucherschutz und Lebensmittelsicherheit auf seiner Website zur Verfügung.
EU-Regel betrifft Cremes, Parfüms und Deos
Für Verbraucher bedeutet das: Die Angaben auf Kosmetikverpackungen können künftig länger werden. Wer jedoch auf bestimmte Duftstoffe allergisch reagiert oder diese nicht verträgt, kann sie durch die neue Kennzeichnung leichter erkennen und gezielt meiden.
Produkte, die bis zum 31. Juli 2026 in Verkehr gebracht werden und die noch nach den alten Vorschriften gekennzeichnet sind, dürfen bis zum 31. August 2028 abverkauft werden.
Die neue Pflicht gilt abhängig davon, wie hoch die Konzentration des jeweiligen Duftstoffs im Produkt ist. Bei Kosmetik, die auf der Haut verbleibt, etwa Cremes, Parfüms oder Deos, greift die Kennzeichnung ab einer Konzentration von 0,001 Prozent. Bei Produkten, die abgewaschen oder ausgespült werden, liegt der Grenzwert bei 0,01 Prozent. Damit sollen Verbraucher schneller sehen können, ob ein für sie problematischer Duftstoff enthalten ist.
Produkte mit alter Kennzeichnung bleiben noch im Verkauf
Genau das ist der Zweck der neuen Regel: Menschen mit bekannten Allergien oder Unverträglichkeiten sollen Inhaltsstoffe besser meiden können. Kunden müssen allerdings nicht damit rechnen, dass Produkte mit alter Verpackung sofort aus den Regalen verschwinden. Für bereits in Verkehr gebrachte Ware gelten Übergangsfristen.



