Die deutschen Bürger sollen bald einen Online-Personalausweis auf ihren Handys speichern - und sich dann online ohne die herkömmliche Ausweiskarte identifizieren können. Am Mittwoch tritt das Gesetz in Kraft, das die rechtliche Grundlage für die digitale Ausweisfunktion schafft. Einsetzbar ist die Smart-eID-Funktion nach Angaben des Bundesinnenministeriums allerdings erst ab Dezember.
Das Smartphone wird mit dieser Smart-eID-Funktion zum „digitales Legitimationsdokument“, wie es das Ministerium formuliert. Der Handy-Personalausweis ist gegenüber dem Staat und privaten Stellen gültig. Ausnahmen gelten etwa bei Polizei- und Grenzkontrollen. Dort ist weiterhin nur die Personalausweis-Karte gültig.
Smart-eID noch längst nicht auf allen Smartphones verfügbar
Das Innenministerium weist vorsichtshalber darauf hin, dass zum Start am Mittwoch längst noch nicht alle Smartphones technisch in der Lage sein werden, ihren Besitzern den elektronischen Identitätsnachweis mit der Smart-eID zu ermöglichen. Dies werde „wie meist bei der Einführung neuer Technologien etwas Zeit brauchen“.


