Phyrrus-Sieg für Verbraucher? Handy-Hersteller müssen zukünftig gewährleisten, dass Nutzer Akkus selbst tauschen können. Der entsprechende Beschluss des EU-Parlaments vom Mittwoch ist am Freitag von der EU-Kommission besiegelt worden. Sie bedeutet im Prinzip das Ende des verklebten, kaum zugänglichen Akkus. Wer ihn wechseln will, muss zum Fachhandel oder riskiert die Garantie. Damit soll nun Schluss sein. Doch ein Schlupfloch sorgt dafür, dass die Regelung in einem entscheidenden Geräte-Segment kaum Auswirkungen haben dürfte.
Akku-Ärger: DIESE Handy-Akkus dürfen nur vom Fachpersonal gewechselt werden
Die Ausnahmeregelung lautet nämlich: Wenn das Gerät für eine feuchte Umgebung konzipiert wurde, muss der Akku weiter vom Fachpersonal gewechselt werden. Schaut man auf die aktuellen Mittelklasse- und Spitzenmodelle von Apple, Samsung & Co., sieht man, dass die iPhones und anderen Smartphones nach der IEC-Norm 60529 unter der Klasse IP68 klassifiziert sind: Sie sind nicht nur feuchtigkeitsresistent, sondern überleben auch ein Tauchbad von 30 Minuten bis zu einer Tiefe von 6 Metern. Das Innenleben der Geräte ist verkapselt, und so wird es auch mit der neuen EU-Akku-Regel wohl bleiben.
Nur Geräte, die dieser Klassifizierung bauartbedingt nicht erfüllen, betreffen diesen wichtigen Teil Regelung. Diese umfasst aber noch weitere Elemente, wie am Freitag bekannt wurde: Wer ein Smartphone oder Tablet kauft, soll nämlich nach dem Willen der EU-Kommission künftig informiert werden, wie langlebig der Akku ist oder wie sehr das Produkt vor Staub und Wasser geschützt ist. Die EU-Kommission schlug am Freitag in Brüssel entsprechende Kennzeichnung vor, um Verbraucherinnen und Verbraucher bei ihren Kaufentscheidungen zu unterstützen und nachhaltigen Konsum anzukurbeln.
Handyakku-Regeln: Nach 800 Lade- und Entladezyklen mehr als 80 Prozent Kapazität Minimum
Neben den Informationen zu Akku und Energieeffizienz soll es auch eine Bewertung geben, wie gut ein Produkt repariert werden kann.
Darüber hinaus will die Kommission den geplanten Vorschriften zufolge Mindestanforderungen für neu verkaufte Smartphones, schnurlose Telefone und Tablets in der EU einführen. Demnach müssen Akkus zum Beispiel mindestens 800 Lade- und Entladezyklen standhalten und dabei mehr als 80 Prozent ihrer ursprünglichen Kapazität behalten.



