Berlin nimmt Abschied von einer großen Frau! Lore-Maria Peschel-Gutzeit ist am Samstag in Berlin verstorben, sie wurde 90 Jahre alt. Sie hinterlässt drei Kinder aus ihrer zweiten, geschiedenen Ehe. Die Juristin bleibt vor allem als Feminismus-Ikone und einstige Justizsenatorin in Erinnerung.
Kai Wegner nimmt Abschied von Lore-Maria Peschel-Gutzeit
In einer Pressemitteilung wurde jetzt der Nachruf des regierenden Bürgermeisters von Berlin auf die Verstorbene veröffentlicht: „Lore-Maria Peschel-Gutzeit war eine exzellente Juristin, die als Senatorin in Hamburg und Berlin vieles bewegt hat, und sie war eine eminent wichtige Vorkämpferin für Frauenrechte.“
Weiter betont Wegner: „Wir in Berlin verdanken ihr einen ganz wesentlichen Beitrag zum Zusammenwachsen der Justiz in unserer Stadt. Darüber hinaus hat sie mit großem Engagement auch als Parlamentarierin für Vielfalt und Toleranz in Berlin gefochten. Wir danken ihr für ihr Lebenswerk und werden ihr ein ehrendes Andenken bewahren. Unser Beileid gilt ihrer Familie, Freunden und Wegbegleitern.“

Peschel-Gutzeit wurde zur Stadtältesten von Berlin ernannt
Zu ihrer Laufbahn: Lore-Maria Peschel-Gutzeit war eine deutsche Juristin und Politikerin (SPD). Sie war von 1994 bis 1997 Senatorin für Justiz in der Hauptstadt – davor und danach war sie außerdem Justizsenatorin für Hamburg. Danach arbeitete sie als Familienanwältin in Berlin, seit 2008 war sie Ehrenpräsidentin des Deutschen Juristinnenbundes.
Für ihre Verdienste wurde sie 2004 zur Stadtältesten von Berlin ernannt. Dabei handelt es sich um eine Ehrenbezeichnung: Sie soll an Persönlichkeiten verliehen werden, die das 65. Lebensjahr vollendet haben – und die sich Verdienste in Funktionen erworben haben, die sie mindestens 20 Jahre in kommunalen Wahl- oder Ehrenämtern in Berlin innehatten.
Peschel-Gutzeit wurde Bundesverdienstkreuz verliehen!
Die Ex-Justizsenatorin von Berlin und Hamburg kämpfte ihr Leben lang für die Gleichberechtigung von Männern und Frauen – und galt als federführend in der Durchsetzung von Frauen- und Kinderrechten in Deutschland. So trat 1968 die von ihr initiierte „Lex Peschel“ in Kraft: ein Gesetz, das Beamtinnen ermöglichte, aus familiären Gründen Teilzeit zu arbeiten oder Familienurlaub zu nehmen. Diese Möglichkeit wurde später in sämtliche Berufsgruppen übertragen.
Es wird noch beeindruckender: 1984 wurde Peschel-Gutzeit die erste Senatspräsidentin am Hanseatischen Oberlandesgericht – so wirkte sie ab 1994 als Mitglied der Verfassungskommission an dem bis heute gültigen Gesetzeszusatz mit, der die staatliche Förderung der Gleichberechtigung von Frauen und Männern festschrieb.


