„Keinohrhasen“-Skandal

Anika Decker siegt gegen Til Schweiger – und hat trotzdem verloren!

Berliner Gericht entschied: Der Autorin steht eine höhere Beteiligung an den Einnahmen aus Til Schweigers Kinohits zu. Doch Geld sieht sie nicht.

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Der Schauspieler Til Schweiger neben der Drehbuchautorin Anika Decker. Sie siegte vor Gericht gegen ihn, bekommt aber nichts.
Der Schauspieler Til Schweiger neben der Drehbuchautorin Anika Decker. Sie siegte vor Gericht gegen ihn, bekommt aber nichts.Stephan Görlich/imago

Eine schreiende Ungerechtigkeit ist endlich zu Ende. Superstar Til Schweiger muss seiner Drehbuchautorin Anika Decker nachträglich Honorare überweisen. Die Autorin klagte seit Jahren gegen die skandalöse Bezahlung.

Der Drehbuchautorin Anika Decker steht eine höhere Beteiligung an den Gesamteinnahmen aus Til Schweigers Kinohits „Keinohrhasen“ und „Zweiohrküken“ zu. Das hat das Landgericht Berlin am Mittwoch nach jahrelangem Rechtsstreit entschieden.

Damit hat die Autorin mit ihrer Klage gegen die Produktionsfirma und Rechteinhaberin Barefoot Films sowie dem Medienkonzern Warner Bros. einen Erfolg erzielt – finanziell hat sie davon wenig.

Laut Urteil ist ein Großteil ihrer Ansprüche verjährt. „Sie hätte viel früher Klage erheben müssen, weil sie wusste, dass die Filme im Kino so erfolgreich sind“, sagte der Vorsitzende Richter Rolf Danckwerts.

Anika Decker muss die gesamten Verfahrenskosten tragen

Das Urteil stützt sich auf den „Fairnessparagrafen“ im Urheberrecht. Er sieht eine Nachbezahlung vor, wenn die ursprünglich vereinbarte Honorierung und die später erzielten Erträge in auffälligem Missverhältnis stehen. Das ist aus Sicht des Gerichts im vorliegenden Fall so. „Keinohrhasen“ war 2008 der erfolgreichste deutsche Film im Kino. Auch „Zweiohrküken“ lockte später Millionen Besucher.

Das Urteil ist nicht rechtskräftig (Az. 15 O 296/18). Die Beteiligten können dagegen Berufung einlegen. Der Deutsche Drehbuchverband reagierte zunächst zurückhaltend auf die Entscheidung. „Die Situation von Kreativen ist nicht so, dass wir den Erfolg sofort abschätzen können“, sagte der Geschäftsführer Jan Herchenröder.

Misslich sei, dass Decker als Klägerin laut Urteil für die gesamten Gerichtskosten aufkommen müsse. Der Skandal setzt sich also nahtlos fort.