Strom ist im vergangenen Jahr deutlich teurer geworden. Die Preise waren an der Strombörse 2021 die höchsten seit mindestens 20 Jahren.
Das sorgt inzwischen für Turbulenzen auf dem Energiemarkt. Einige Stromanbieter haben durch diese Entwicklungen Probleme bekommen. „Die Anzahl der Anbieter, die die Belieferung einstellen, ist in jüngster Zeit gestiegen“, sagt Udo Sieverding von der Verbraucherzentrale NRW. Manche sind sogar in die Insolvenz gerutscht.
Das Problem für Kunden: Sie verlieren ihren bisherigen Energieversorger und fallen in die Ersatzversorgung. Die übernimmt der sogenannte Grundversorger, also das Unternehmen, das in einem bestimmten Netzgebiet die meisten Kunden beliefert. „Einige Grundversorger verlangen aber nun von diesen Neukunden Strompreise, die um ein Vielfaches höher liegen als die der Bestandskunden“, sagt Udo Sieverding. Was tun? Drei Tipps:
Zählerstand notieren
Kündigt der Versorger an, die Belieferung einzustellen, sollte das Schreiben nicht einfach nur beiseite gelegt werden. Sinnvoll ist es, sich den Zählerstand zu diesem Zeitpunkt zu notieren. Das kann bei späteren Abrechnungen helfen. „Im Zweifel müssen Sie versuchen, den Zählerstand zu rekonstruieren“, rät Sieverding.
Ebenfalls wichtig: Wurden die regelmäßigen Abschläge per Dauerauftrag oder Einzugsermächtigung bezahlt, sollten Betroffene den Dauerauftrag löschen oder die Einzugsermächtigung widerrufen.
Neuen Tarif suchen
Die Grundversorger galten bisher als teuer. Angesichts des steigenden Preisniveaus ist das nicht mehr in jedem Fall so. Kunden sollten in jedem Fall erst einmal prüfen, wie viel sie aktuell für Strom zahlen müssen. „Suchen Sie nach günstigen Alternativen“, rät Sieverding. Dazu bieten sich Vergleichsportale an.
Eine durch den Grundversorger vorgenommene Belieferung in der Ersatzversorgung kann fristlos gekündigt werden. Nach Ablauf von drei Monaten in der Ersatzversorgung werden Verbraucher automatisch dem Grundversorgungstarif zugeordnet. Diesen Tarif kann man jederzeit mit einer Frist von 2 Wochen kündigen.
Schadenersatzansprüche prüfen
Hat der bisherige Anbieter einfach die Belieferung eingestellt, können Verbraucher nach Ansicht der Verbraucherzentrale NRW Anspruch auf Schadenersatz haben. „Dabei handelt es sich um eine Vertragsverletzung“, sagt Sieverding. „Das ist rechtlich unzulässig.“



