Ist die Rente sicher? Wie viel eigene Vorsorge ist notwendig? Wer darauf Antworten finden möchte, sollte wissen, welche gesetzlichen, betrieblichen und privaten Ansprüche überhaupt bestehen. Renteninformationen liefern wichtige Hinweise.
Wer bekommt die Renteninformation - und wann? Die Info der gesetzlichen Deutschen Rentenversicherung (DRV) bekommt jeder, der mindestens 27 Jahre alt ist. Selbst kümmern müssen Versicherte sich nicht. „Die Information wird automatisch verschickt“, sagt DRV-Referentin Gundula Sennewald. Und zwar jedes Jahr. Private Rentenanbieter versenden ebenfalls jährlich eine Standmitteilung. Bei Betriebsrenten gibt es zwei Wege: Wer über Pensionskasse, Pensionsfonds oder Direktversicherung Ansprüche erwirbt, erhält die Unterlagen ebenfalls jährlich. Bei Unterstützungskassen oder Direktzusagen gibt es dagegen keine solche Pflicht. Allerdings haben Arbeitnehmer einen Anspruch auf eine Rentenberechnung. „Diesen müssen sie gegenüber ihrem Arbeitgeber geltend machen“, erklärt Klaus Stiefermann von der Arbeitsgemeinschaft für betriebliche Altersversorgung (aba).
Was steht alles in den DRV-Informationen? Sie geben mindestens einen Überblick über bislang erworbene Anwartschaften, spiegeln also einen Status wider. Das Dokument zeigt außerdem den Beginn der Regelaltersrente und die Höhe der Zahlung, die dann zu erwarten ist. Die DRV listet zudem auf, wie viel Geld Versicherte bei Erwerbsminderung bekämen. Die Berechnungen basieren auf den Daten, die auf dem individuellen Versicherungskonto gespeichert sind.
Was ist bei Betriebs- und Privatrenten zu beachten? Betriebs- und Privatverträge weisen üblicherweise den Auszahlungsbetrag bei Ablauf, bei Kündigung des Vertrags, eine eventuelle Überschussbeteiligung und das garantierte Kapital aus, sagt Anke Puzicha. Sie ist Altersvorsorgespezialistin der Verbraucherzentrale Hamburg. Anhand dieser Zahlen lasse sich die Güte des Vertrags bewerten, also bestimmen, ob die Vorsorge lohnt.
Wie zuverlässig sind die Angaben eigentlich? Hundert Prozent sicher sind die Zahlen nicht. Denn sowohl DRV als auch Betriebs- und Privatrentenanbieter arbeiten mit Hochrechnungen – entweder auf Grundlage der bisherigen oder der erwarteten Entwicklung. Diese Angaben sind weder verbindlich noch einklagbar, wie Rentenberater und Buchautor Joachim Fox aus Bonn erklärt.
