Auch in Berlin ist sich nicht jeder Auto-, Motorrad- oder Radfahrer darüber im Klaren, wann er anhalten muss. Dabei ist der Zebrastreifen schon 70 Jahre alt. Am 24. August 1953 taucht der Fußgängerüberweg zum ersten Mal in der Straßenverkehrsordnung (StVO) der Bundesrepublik auf.
Die Gesellschaft für Technische Überwachung (GTÜ) gibt aus diesem Anlass Tipps für das richtige Verhalten am Zebrastreifen.
Meistens weist ein Verkehrsschild mit blauem Hintergrund und einer Person, die die Straße auf Streifen überquert, auf den Zebrastreifen hin. Doch auch ohne das Schild gelten die Regeln – also auch, wenn nur die weißen Streifen auf der Fahrbahn markiert sind.
Überholen und Parken auf den Zebrastreifen ist verboten
Bereits im Vorfeld ist für Autofahrer zu beachten: Wenn absehbar ist, dass jemand den Zebrastreifen nutzen möchte, ist es Zeit, mit dem Fahrzeug anzuhalten.
Überholen und Parken ist verboten. Ein Überholmanöver ist laut der GTÜ ab dort verboten, wo das Zebrastreifen-Verkehrsschild aufgestellt ist. Direkt auf den Streifen ist es sowieso immer tabu – selbst wenn kein Schild auf ihn hinweist. Parken oder Halten ist auf dem Zebrastreifen und bis zu fünf Meter davor verboten.
Und wenn eine Ampel dazukommt?
Stockt plötzlich der Verkehr, gilt übrigens: Der Zebrastreifen muss immer frei bleiben. Wer auf der Straße fährt, hält also besser davor an. Das Gleiche gilt natürlich auch für Ampeln mit Fußgängerüberwegen.




