Die gesetzliche Unfallversicherung umfasst grundsätzlich Arbeitsunfälle sowie Unfälle, die sich auf dem Weg von und zur Arbeitsstelle ereignen, dazu Berufskrankheiten. Darauf weist der Bund der Versicherten in Hamburg hin.
Dieser gesetzliche Unfallschutz besteht im Homeoffice grundsätzlich auch. Entscheidend ist dabei, ob der Unfall in Zusammenhang mit der Arbeit steht oder nicht.
Ein Beispiel: Wer aufsteht, um einen Ausdruck aus dem Drucker zu holen und dabei stürzt, unterliegt dem Schutz der gesetzlichen Unfallversicherung. Denn hier dient der Gang zum Drucker dem Beschäftigungsverhältnis.
