Biomüll-Kontrolle

Das darf in die Biotonne – und das nicht!

Dass Plastikmüll in Ozeanen landet, ist ein bekanntes Problem. Aber Plastik landet nicht nur tonnenweise im Meer, sondern auch im Bioabfall.

Teilen
Beim Biomüll ist man gerne vorsichtig. Plastik gehört hier nicht hinein, auch wenn „kompostierbar“ darauf steht.
Beim Biomüll ist man gerne vorsichtig. Plastik gehört hier nicht hinein, auch wenn „kompostierbar“ darauf steht.CHROMORANGE/ IMAGO

Dass Plastikmüll in den Ozeanen landet, ist inzwischen ein bekanntes Problem. Aber Plastik findet sich nicht nur tonnenweise in den Meeren, sondern auch in kleinen Mengen im Bioabfall. Zum Beispiel durch Abfalltüten, durch Bioplastik in Kaffeekapseln und anderen Produkten.

Doch diese Fremdstoffe stören bei der Herstellung von Bio-Kompost und sind auf lange Sicht schädlich für die Umwelt.

Was darf in den Biomüll?

Allgemein gilt: alle pflanzlichen Küchenabfälle sowie Gartenabfälle können in die Biomülltonne wandern. Ausnahmen sind Öle, Fette und dicke Hölzer - sie dürfen allgemein nicht in die Biotonne entsorgt werden.

Was hinein darf und was nicht, hängt davon ab, wie die Bioabfälle weiter verwertet werden, erklärt die Verbraucherzentrale Baden-Württemberg.

Was gehört nicht in die Biomülltonne?

Plastikmaterial, ganz egal ob es als „kompostierbar“ ausgewiesen oder nicht, sollte niemals in der Biotonne landen. Genauere Informationen kann man zum Beispiel über die Website seines Entsorgers bekommen, oder über die Abfallberatung, die viele Kommunen kostenlos anbieten.

Nur aus sauberen Bioabfällen - ohne störende Stoffe - kann zum Beispiel hochwertige Komposterde hergestellt werden. Diese kann dann wieder Verwendung in der Landwirtschaft oder auch im Garten finden.

Falsch befüllte Tonnen werden markiert!

Unter dem Motto „Dein Biomüll ist wichtig für's Klima“ wollen noch bis zum 29. September mehr als 50 Entsorgungsbetriebe auf die richtige Befüllung von Biotonnen aufmerksam machen.

Um die Öffentlichkeit auf die Notwendigkeit unvermischter organischer Abfälle hinzuweisen, wollen Müllwerkerinnen und Müllwerker mit einem Ampelsystem (grün, gelb und rot) Bürgern anzeigen, ob ihre Biomülltonnen falsch oder richtig befüllt wurden.

Der Verband kommunaler Unternehmen (VKU) weist darauf hin: „In einigen Fällen kann es notwendig sein, stark falsch befüllte Biotonnen stehen zu lassen und die Haushalte zur Nachsortierung aufzufordern.“ Eine Strafe oder ähnliches droht ihnen aber nicht.