Wann ist Hupen erlaubt?

Darf ich die Schlafmütze an der grünen Ampel per Hupe „wecken“?

Wissen Sie es? Wann das Schallzeichen innerorts und außerorts zulässig ist

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Ein offenbar ungeduldiger Autofahrer drückt auf die Hupe. Vermutlich ohne erlaubten Grund.
Ein offenbar ungeduldiger Autofahrer drückt auf die Hupe. Vermutlich ohne erlaubten Grund.Isai Hernandez/imageBroker/Imago

Die Schlafhaube an der Ampel, der Reindrängler vor einer Baustelle, der freche Spurwechsler – im Straßenverkehr finden sich manche Gründe, den andern mit der Hupe eins reinzudrücken. Aber ist ein solches Maßregeln anderer Verkehrsteilnehmer per Autohupe überhaupt erlaubt?

Nun, im Falle der verpennten, auf grün geschalteten Ampel sicher nicht. Einen anderen Verkehrsteilnehmer durch Einsatz der Hupe zu „wecken“ ist nicht zulässig.  Laut Gesetz (Paragraf 16 der StVO) darf man nur in zwei Fällen hupen: Um zu warnen, wenn man sich oder andere gefährdet sieht. Und um außerorts den eigenen Überholvorgang anzukündigen.

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Wer ohne die zwei durch den Paragrafen 16 erlaubten Gründe hupt, etwa um einen Bekannten am Straßenrand zu grüßen oder zum Abschied bei der Abfahrt nach dem Verwandtenbesuch, riskiert ein  Verwarngeld von 5 Euro. Belästigt man andere durchs Hupen, können auch 10 Euro fällig werden.

Wann darf man hupen?

Was sind Gefahrensituationen, bei der auf die Hupe, offiziell Schallzeichen genannt, gedrückt werden darf? Zum Beispiel, wenn das Auto neben einem plötzlich und gefährlich knapp die Spur wechselt und man mit der Hupe auf sich aufmerksam macht. Wenn durch eine genommene Vorfahrt andere Verkehrsteilnehmer gefährdet sein könnten. Wenn ein Auto bei laufendem Verkehr so ausgeparkt wird, dass es dadurch zu einem Unfall kommen könnte.

Darüber hinaus ist das Schallzeichen außerorts beim Überholen zulässig – um dem vorausfahrenden Fahrer die Überholabsicht zu signalisieren. Das ist aber keine Pflicht und wird in Deutschland auch kaum gemacht.

Und wie sieht es bei Feiern aus? Hochzeit oder WM-Sieg – kein Autokorso ohne Hupkonzert. Das ist streng genommen Lärmbelästigung, wobei hier Polizeibeamte oftmals ein Auge zudrücken.

Was gilt für die Lichthupe?

Übrigens gelten für die Lichthupe die gleichen Regeln wie für das Schallzeichen. Verboten ist die Lichthupe auch, wenn man mit ihr jemandem Vorrang gewähren möchte. Oder auf eine Radarfalle aufmerksam machen will ... ■