Über Jahre hinweg soll der arbeitslose IT-Techniker aus Berlin Juristinnen, Politikerinnen und weitere Prominente bedroht haben:
Mit der Verlesung der Anklage hat am Mittwoch vor dem Landgericht Frankfurt am Main der Prozess um eine Serie von Drohschreiben mit der Unterschrift „NSU 2.0“ begonnen. Der arbeitslose 54-jährige Angeklagte Alexander M. soll zwischen Anfang August 2018 und Ende März 2021 per E-Mail, SMS oder Fax insgesamt 116 Drohschreiben mit volksverhetzenden, beleidigenden und drohenden Inhalten an Politiker und andere Persönlichkeiten des öffentlichen Lebens verschickt haben. Unterschrieben waren diese mit dem Synonym „NSU 2.0“.

Das Kürzel nimmt Bezug auf die rechtsextremistische Zelle Nationalsozialistischer Untergrund (NSU). Konkret wirft die Anklage M. neben 67 Fällen von Beleidigung versuchte Nötigung, Bedrohung, Volksverhetzung, das Verbreiten von Kennzeichen verfassungswidriger Organisationen, Verunglimpfung des Andenkens Verstorbener, Störung des öffentlichen Friedens durch Androhung von Straftaten und öffentliche Aufforderung zu Straftaten vor.
Hass-Schreiben gingen auch an Jan Böhmermann
Zudem werden ihm tätlicher Angriff auf Vollstreckungsbeamte, der Besitz kinder- und jugendpornografischer Schriften sowie ein Verstoß gegen das Waffengesetz zur Last gelegt. Lange Zeit stand in dem Fall die hessische Polizei selbst unter Verdacht, weil die geheimen Daten der Betroffenen von Computern der Polizei abgerufen wurden. Lange gingen die Ermittler von einem ganzen Netzwerk von Rechtsextremisten mit Kontakten in die Polizei hinein aus.
Diese Daten soll sich M. telefonisch erschlichen haben, indem er sich als Behördenmitarbeiter ausgab. Die Faxe und Mails gingen an NSU-Opferanwältin Seda Basay-Yildiz, die heutige Linke-Vorsitzende Janine Wissler und die Berliner Kabarettistin Idil Baydar. Auch die heutige Bundesinnenministerin Nancy Faeser (SPD) soll zu den Empfängerinnen der Drohschreiben gehört haben sowie der Satiriker Jan Böhmermann und der hessische Ministerpräsident Volker Bouffier (CDU). Überwiegend wurden aber Frauen bedroht.
Und auch die Opfer sind nicht von der Einzeltäter-These überzeugt: Gerade mit Blick auf die polizeilichen Datenabrufe müsse weiter ermittelt werden, fordern die Betroffenen. Dies gelte insbesondere für die noch offenen Ermittlungsverfahren gegen die beschuldigten Polizeibeamtinnen und Polizeibeamte.


