Der Verfassungsschutz wird die Querdenken-Bewegung vorerst nicht förmlich zum Beobachtungsobjekt erklären. Das ist nach Informationen des Redaktionsnetzwerks Deutschland (RND) das Ergebnis einer Besprechung der Amtsleiter des Bundesamtes und der 16 Landesämter in der vergangenen Woche.
„Im Moment reicht es noch nicht für eine Einstufung zum Beobachtungsobjekt“, hieß es demnach in Sicherheitskreisen. Mit den sogenannten Querdenkern verhalte es sich bundesweit ähnlich wie mit den Reichsbürgern: „Nicht die ganze Bewegung ist extremistisch.“ Das schließe nicht aus, dass Rechtsextremisten in einzelnen Bundesländern einen bestimmenden Einfluss ausübten.
Querdenken-Bewegung war Thema
Von den offiziell 19.000 Reichsbürgern in Deutschland gelten 950 als Rechtsextreme. Die Querdenken-Bewegung und der Umgang mit ihr war zuletzt Thema in der sogenannten ND-Lage - also der regelmäßig stattfindenden Besprechung der Chefs der Nachrichtendienste mit dem Chef des Bundeskanzleramtes, Helge Braun (CDU).
Bayerns Innenminister Joachim Herrmann (CSU) sagte dem RND: „Die ‚Querdenken-Bewegung‘ ist eine äußerst heterogene Gruppierung, die wir genau im Blick haben. Momentan ist aber der förmliche gesetzliche Beobachtungsauftrag des Verfassungsschutzes nicht eröffnet.“
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Sollten in Zukunft tatsächliche Anhaltspunkte für extremistische Bestrebungen bei der Bewegung oder anderen Gruppierungen vorliegen, würde der Verfassungsschutz die Beobachtung aufnehmen, so Herrmann. Das bayerische Landesamt für Verfassungsschutz achte genau darauf, ob Extremisten ihre Teilnahme an den Veranstaltungen der Bewegung ankündigen und versuchen würden, diese zu beeinflussen.
