Wissen Sie auf Anhieb den Namen der Bundesministerin für Verbraucherschutz? Es ist Steffi Lemke, Grünen-Politikerin aus Dessau. Auch dem Verbraucherzentrale Bundesverband sitzt eine Grüne vor, die frühere Berliner Wirtschaftssenatorin Ramona Pop. Beide wollen die Rechte von Verbrauchern stärken, doch über den richtigen Weg gibt es unterschiedliche Auffassungen bei Grünen und Verbraucherschützern – jüngstes Beispiel ist der Ärger um ausgefallene Flüge, im Extremfall sogar die Insolvenz der Airline.
Verbraucherzentralen halten Vorkasse-Praxis für unfair
Die Covid-Krise hat vielen Airlines zugesetzt, doch die spektakulären Insolvenzen deutscher Airlines waren der Pandemie vorausgegangen: Air Berlin und Germania waren in Turbulenzen geraten, viele gebuchte und vorausbezahlte Flüge fanden nicht mehr statt. Auf derartige Fälle bezieht der Vorstoß der Verbraucherzentrale Bundesverband (vzbv). Angesichts der Häufung von Beschwerden über Airlines stellen die Verbraucherschützer das Prinzip der Vorkasse bei Flugreisen infrage.
„Die unfaire Vorkasse-Praxis bei Flugtickets muss verändert werden“, sagte die vzbv-Mobilitätsexpertin Marion Jungbluth am Samstag dem „Handelsblatt“. „Damit nicht allein der Fluggast durch die Vorauszahlung das Risiko der Airline-Insolvenz tragen muss, ist für den beiderseitigen Interessenausgleich maximal eine Anzahlung bei der Flugbuchung gerechtfertigt.“
Jungbluth verlangte zudem eine Absicherung der vorausbezahlten Kundengelder für den Fall, dass eine Fluggesellschaft in die Insolvenz rutschen sollte. „Die Bundesregierung muss hier nachjustieren und Airlines gesetzlich verpflichten, eine Insolvenzversicherung zugunsten der vorausbezahlten Kundengelder abzuschließen“, forderte die Verbraucherschützerin. „So wird es bereits mit Anbietern von Pauschalreisen seit über zwanzig Jahren europaweit gehandhabt.“
Grüne stellen Vorkasse-Prinzip nicht in Frage, wollen aber Entschädigungsregeln verschärfen
Doch auch mit Airlines, die nicht in der wirtschaftlichen Existenz bedroht sind, müssen sich Verbraucher bei Flugausfällen und massiven Verspätungen oft herumplagen. Gesetzlich festgeschriebene Entschädigungen bis zu 600 Euro zahlen auch Airlines mit Milliardenumsätzen sehr ungerne, mitunter erst nachdem der Rechtsweg beschritten wurde – obwohl der Ticketpreis bereits per Vorkasse bezahlt wurde.



