Brandenburg führt wegen der steigenden Belastung der Krankenhäuser teils schärfere Corona-Regeln ein, als von Bund und Ländern vereinbart. Clubs und Diskotheken werden ab Mittwoch unabhängig von der Entwicklung der Infektionszahlen geschlossen. Das beschloss das Kabinett am Dienstag in Potsdam. Bars müssen nicht zumachen, wenn dort nicht getanzt wird.
Für private Treffen gilt eine Obergrenze von 50 Menschen drinnen und 200 Menschen draußen – jeweils nur geimpft oder genesen, unabhängig von der Sieben-Tage-Inzidenz. Großveranstaltungen wie Bundesliga-Spiele oder Konzerte mit mehr als 1000 Besucherinnen und Besuchern sind künftig verboten.
Die 2G-Regel mit Zutritt für Geimpfte und Genesene im Einzelhandel, in Gaststätten, Theatern und Kinos gilt weiter, wird allerdings um eine Maskenpflicht erweitert. Maske muss auch in Bahnhöfen und Flughäfen getragen werden. Von 2G sind Kinder unter 14 Jahren künftig ausgenommen, bisher waren es Kinder unter 12 Jahren.
Ausgangsbeschränkung für Ungeimpfte in Hotspot-Regionen bis 11. Januar
Für Versammlungen gilt ab Mittwoch im Freien eine Obergrenze von 1000 Teilnehmern - bei Maskenpflicht und Mindestabstand; drinnen darf die jeweilige Kapazitätsgrenze nur bei Einhaltung des Mindestabstands ausgeschöpft werden. Für Verstöße gegen Kontaktbeschränkungen und Maskenpflicht bei Demonstrationen drohen Bußgelder bis zu 500 Euro. Die nächtliche Ausgangsbeschränkung für Ungeimpfte in Hotspot-Regionen wird verlängert. Die neuen Regeln sind zunächst bis 11. Januar in Kraft.
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