Seit Jahrzehnten wird darum gestritten, doch nun könnte es bald soweit sein. Cannabis zu Hause oder gemeinschaftlich in speziellen Clubs anbauen oder ganz legal einen Joint rauchen – das soll mit dem Gesetz zur Cannabis-Legalisierung möglich werden. Die Ampel-Koalition wird es am Mittwoch voraussichtlich im Bundeskabinett auf den Weg bringen. Der Gesetzentwurf soll dann nach der Sommerpause im Bundestag beraten und beschlossen werden.
Inkrafttreten könnten die neuen Regeln noch in diesem Jahr. An dem Vorhaben scheiden sich allerdings die Geister. Sowohl Gegner wie Befürworter haben gute Begründungen. Ein Überblick über die wichtigsten Argumente der Debatte.
Das sagen Befürworter und die Bundesregierung zur Cannabis-Legalisierung
Die bisherige Verbotspolitik ist gescheitert, führen die Befürworter an. Die Droge ist zwar illegal, wird aber trotzdem konsumiert. Auf dem Schwarzmarkt haben Konsumenten keine Sicherheit: Das Cannabis von Dealern sei mitunter stark oder gepanscht. Mit der geplanten teilweisen Freigabe könnte der Gesundheitsschutz verbessert, der Schwarzmarkt und die organisierte Kriminalität hingegen eingedämmt werden.
Polizei, Gerichte und Gefängnisse würden entlastet. „Bislang konnte nicht festgestellt werden, dass ein strafrechtliches Verbot wirksam den Konsum und einhergehende gesundheitliche und soziale Folgen reduziert“, heißt es in einer Stellungnahme der Deutschen Hauptstelle für Suchtfragen. Auch sie befürwortet die Legalisierung.
Das sagen die Gegner der Legalisierung
Der Deutsche Richterbund und Gewerkschaft der Polizei (GdP) sehen durch das Gesetz keine Entlastung von Justiz und Polizei – im Gegenteil. Die vielen speziellen Regeln zu Cannabis-Clubs und zu Anbau und Abgabe der Droge müssten auch wieder kontrolliert und Verstöße geahndet werden. Bezweifelt wird auch, dass der Schwarzmarkt ausgetrocknet wird. Wenn wie geplant 25 Gramm Cannabis für den Eigenbedarf legal werden, könnten Dealer immer nur maximal diese Menge mit sich führen und kaum belangt werden.
Aus medizinischer Sicht führt die Deutsche Gesellschaft für Psychiatrie und Psychotherapie, Psychosomatik und Nervenheilkunde an, dass die Hirnreifung erst mit etwa Mitte 20 abgeschlossen sei. Ein früherer Cannabis-Konsum kann etwa das Risiko für Psychosen erhöhen. Nach Ansicht des Verbands sollte daher die Altersfreigabe nicht unter 21 Jahren liegen. Das Gesetz sieht eine Freigabe ab 18 vor.
Das Bundesgesundheitsministerium selbst hatte Experten des Instituts für interdisziplinäre Sucht- und Drogenforschung in Hamburg um eine Einschätzung gebeten. Diese waren in einem Papier im Mai zu dem Schluss gekommen, dass „die subjektive Verfügbarkeit“ einen Anstieg des Cannabis-Konsums unter jungen Menschen fördere. Sie stützen sich auf Erfahrungen in US-Bundesstaaten in denen legalisiert wurde.


