
Die von der Bundesnetzagentur für das Jahr 2016 genehmigte Portoerhöhung für Standardbriefe war rechtswidrig. Das geht aus einer Entscheidung des Bundesverwaltungsgerichts in Leipzig hervor, die am Donnerstag veröffentlicht wurde. Damals hatte die Deutsche Post das Porto für Standardbriefe von 62 auf 70 Cent erhöht. Mittlerweile liegt dieses bei 80 Cent. Geklagt hatte ein Verband verschiedener Postunternehmen gegen die Bundesrepublik, die für die Regulierung der Post als Universaldienstleister zuständig ist. Das Bundesverwaltungsgericht hob damit das Ersturteil des Verwaltungsgerichts Köln auf.
Welche praktischen Folgen die Entscheidung haben könnte - etwa für das aktuell geltende Porto - war zunächst nicht absehbar.