In Mecklenburg-Vorpommern können seit Freitag an wieder auswärtige Touristen Urlaub machen, Tagestouristen dürfen ab dem 11. Juni kommen.
Negativer Corona-Test nötig
Voraussetzung für einen Ferienaufenthalt ist zu Beginn die Vorlage eines aktuellen Corona-Negativtests. Urlauber, die in einer Ferienwohnung unterkommen sowie keine Restaurants oder Museen besuchen, brauchen keinen weiteren Test.
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Alle anderen müssen sich spätestens alle 72 Stunden neu testen lassen. Dabei sind auch begleitete Selbsttests erlaubt, die manche Hotels anbieten.
Vollständig Genesene bzw. Geimpfte brauchen keinen Test.
Keine Belegungsgrenze in Hotels
In Hotels gibt es keine Belegungsgrenze, Anbieter können ihre Häuser also theoretisch zu 100 Prozent besetzen. Auch dürfen alle Wellness-Angebote außer Sauna und Schwimmbad von Gästen genutzt werden. Die Außen-und Innengastronomie ist schon seit Pfingsten in Mecklenburg-Vorpommern wieder geöffnet.
Auch Freizeitparks, Kletterparks und Zoos öffnen die Innenbereiche. Für die Nutzung ist ein negativer Corona-Test nötig. Zudem gelten die bekannten Abstands-und Hygieneregeln. In Innenbereichen gilt fast immer Maskenplicht.
