Kritiker gendergerechter Sprache bekommen einen neuen Anlass für Wutanfälle: Denn eine übliche Formulierung in Arzneimittelwerbungen soll verschwinden. „Fragen Sie Ihren Arzt oder Apotheker“: So heißt es seit Jahrzehnten in Fernsehspots oder Werbeanzeigen für Schmerzmittel, Medikamente gegen Blähungen oder Erkältungen.
Doch den sprichwörtlichen Apotheker gibt es in der Realität selten, 90 Prozent der Beschäftigten öffentlicher Apotheken seien Frauen, erklärt die Präsidentin der Bundesvereinigung Deutscher Apothekerverbände (ABDA), Gabriele Regina Overwiening im Bayerischen Rundfunk. „Ein rein männlicher Sprachgebrauch kann da keineswegs als eine faire Sprachpraxis bewertet werden“, kritisierte sie.
Mehr Frauen als Männer studieren Medizin, Frauen dominieren Apothekenberufe
Auch im Arztberuf arbeiten Erhebungen zufolge inzwischen genauso viele Frauen wie Männer, zwei Drittel der Studienanfänger im Fach Medizin sind nunmehr Frauen. Darin sind noch nicht diejenigen erfasst, die sich möglicherweise als nonbinär identifizieren. Befragungen haben ergeben, dass das sogenannte generische Maskulinum, also Ärzte und Apotheker, jedoch bei vielen Menschen die Vorstellung eines männlich geprägten Berufs weckt. Mädchen könnten sich dadurch entmutigt fühlen, einen solchen Beruf zu ergreifen. Allerdings zeigen die Statistiken, dass trotz dessen immer mehr junge Frauen Ärztinnen werden sollen.
Die Bundesärztekammer, in deren traditionellen Namen das generische Maskulinum steckt, hat sich nun an die Spitze der Initiative gestellt. Bundesärztekammer-Chef Klaus Reinhardt sagte den Zeitungen des Redaktionsnetzwerks Deutschland, die bisher rein männliche Formulierung passe „nicht mehr in die Zeit“.
Genderneutrale Formulierungen sollen männliche Berufsbezeichnungen ablösen
Bundesgesundheitsminister Karl Lauterbach (SPD) unterstützt die Initiative der Bundesärztekammer für eine gendergerechte Formulierung in der Arzneimittelwerbung. Er wäre „sehr dafür, wenn Ärztinnen ausdrücklich genannt würden“, sagte Lauterbach der Bild-Zeitung (Dienstagausgabe). Dies entspreche „der Realität der Versorgung“.
Derzeit lautet der im Heilmittelwerbegesetz vorgeschriebene Text: „Zu Risiken und Nebenwirkungen lesen Sie die Packungsbeilage und fragen Sie Ihren Arzt oder Apotheker“. Reinhardt schlug vor, dies „durch eine neutrale und dennoch leicht verständliche Formulierung“ zu ersetzen.




