Frankfurt/M. - Im Prozess um den rechtsextremistisch motivierten Mord am Kasseler Regierungspräsidenten Lübcke hat ein Gutachter den Hauptangeklagten Stephan E. als schuldfähig eingestuft.
Außerdem sehe er die Voraussetzungen für eine Sicherungsverwahrung als erfüllt an, sagte der psychiatrische Sachverständige vor dem Oberlandesgericht Frankfurt am Main aus. Er gehe davon aus, dass Stephan E. weitere vergleichbare schwere Straftaten begehe, wenn er die Möglichkeit dazu habe.
