Corona-Kurzarbeiter mit tageweisem Arbeitsausfall müssen nach einem Urteil des Bundesarbeitsgerichts mit der anteiligen Kürzung ihres Jahresurlaubs rechnen. Das gelte bei Kurzarbeit Null mit längeren Zeiten ohne Arbeitspflicht, urteilte das höchste deutsche Arbeitsgericht am Dienstag in einem Fall aus Essen. Die Klägerin arbeitet als Verkaufshilfe drei Tage pro Woche. 2020 wurde sie über mehrere Monate in Kurzarbeit Null geschickt, erhielt Urlaub, aber um einige Tage gekürzt.
Damit fällte das Erfurter Gericht in der Corona-Pandemie ein Grundsatzurteil in einer „Frage, die höchst umstritten ist“, wie der Vorsitzende Richter Heinrich Kiel sagte. Der Richterspruch, der eine Regelungslücke im Bundesurlaubsgesetz schließt, könnte angesichts der vierten Corona-Welle Auswirkungen auf Zehntausende Arbeitnehmer in Deutschland haben.

