Die Bundesregierung hat die Anhebung des Mindestlohns in einem Schritt auf zwölf Euro pro Stunde beschlossen. Das Kabinett billigte am Mittwoch einen Gesetzentwurf von Bundesarbeitsminister Hubertus Heil (SPD), demnach soll die neue Lohnuntergrenze ab Oktober gelten. Von der Erhöhung „profitieren über sechs Millionen hart arbeitende Menschen, vor allem in Ostdeutschland und vor allem Frauen“, erklärte Heil.
Zugute komme der Lohn insbesondere den Menschen, „die in der Pandemie dieses Land am Laufen gehalten haben“, fuhr der Minister fort. Das Gesetz sieht zudem eine Erhöhung der Entgeltgrenze für Minijobs auf 520 Euro vor. Es muss nun noch das parlamentarische Verfahren durchlaufen.
Entgeltgrenze für Minijobs wird auf 520 Euro erhöht
In Deutschland gilt seit dem Jahresbeginn ein gesetzlicher Mindestlohn von 9,82 Euro. Die Lohnuntergrenze soll planmäßig zum 1. Juli auf 10,45 Euro steigen. Später soll dann der einmalige Erhöhungsschritt auf zwölf Euro erfolgen, bevor im Anschluss wieder die Mindestlohnkommission übernimmt und die weiteren Erhöhungsschritte prüft. Das allerdings soll nach Angaben der Mindestlohnkommission erst wieder Mitte 2023 passieren.


