Wenn ein Arbeitsloser eine neue Stelle in einer anderen Stadt bekommt, darf das Jobcenter ihn beim Umzug nicht allein lassen. Andernfalls kann es dem Arbeitslosen später nicht „sozialwidriges Verhalten“ vorwerfen, wenn er die Stelle nicht antritt. Das entschied das Landessozialgericht Niedersachsen-Bremen in Celle (Urteil Az: L 11 AS 336/21). Konkret heißt das: Das Jobcenter muss die Mietkaution übernehmen!
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Jobcenter muss Mietkaution übernehmen
Das Gericht gab damit in letzter Instanz einem schwerbehinderten Langzeitarbeitslosen aus Osnabrück recht, der eine Stelle in Düsseldorf nicht angetreten hatte, wie das Gericht mitteilte. Er hatte sich den Angaben zufolge viele Jahre lang erfolglos auf eine Stelle als Buchhalter beworben. 2017 wollte das Jobcenter schließlich keine weiteren Fahrtkosten zu Vorstellungsgesprächen mehr übernehmen, weil die Erfolgsaussichten zu gering seien.
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Überraschend erhielt der Mann dennoch 2019 einen Arbeitsvertrag als Buchhalter bei einer Behörde in Düsseldorf. Doch er trat seine neue Stelle nicht an, weil das Jobcenter die Übernahme der Mietkaution für eine neue Wohnung ablehnte.

2020 forderte daraufhin das Jobcenter den Angaben zufolge von dem Mann 6.800 Euro. Er müsse Grundsicherungsleistungen zurückzahlen, weil er aufgrund eines „sozialwidrigen Verhaltens“ seinen neuen Job nicht angetreten habe. Dagegen klagte der Mann. Dass er die neue Stelle nicht antreten konnte, sei nicht seine Schuld gewesen. Den Mietvertrag in Düsseldorf habe er nicht unterschrieben, da er kein Geld für die Kaution gehabt habe und noch nicht aus seinem alten Mietvertrag entlassen gewesen sei.
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