Brandenburg/Havel - Der einstige RAF-Mitbegründer und verurteilte Holocaust-Leugner Horst Mahler (84) soll im Herbst aus mehrjähriger Haft entlassen werden. Das sagte ein Sprecher des Brandenburger Justizministeriums am Donnerstag. Das Entlassungsdatum aus der JVA Brandenburg/Havel sei der 27. Oktober.
Gestritten wird derzeit noch über Führungsauflagen, die Mahler in Freiheit erhalten soll. Die zuständige Staatsanwaltschaft München II will ihm angeblich in den kommenden fünf Jahren die Veröffentlichung „von Text- und Sprachbeiträgen im Internet oder in sonstigen Medien“ verbieten. In einem „taz“-Bericht heißt es, Mahler könne das nur umgehen, wenn er seine Beiträge eine Woche vor dem Erscheinen dem Staatsschutz beim Landeskriminalamt Brandenburg vorlege. Auf seiner Website seien ihm Veröffentlichungen komplett verboten.
Mahler wehrt sich gegen die Auflagen
Auf seiner Internetseite wehrt sich Mahler gegen die Auflagen. Ein solches Verbot stelle „eine Umgehung des Art. 18 GG dar, der den Entzug der Grundrechte (Verwirkung) mit Ausschließlichkeit dem Bundesverfassungsgericht zuweist“.
Mahler war einst Mitbegründer der linksextremistischen Rote Armee Fraktion (RAF) und wandte sich später dem Rechtsextremismus zu. Seit 2009 verbüßt Mahler in Brandenburg/Havel eine Gesamtstrafe von zehn Jahren und zwei Monaten wegen Volksverhetzung und Leugnung des Holocausts.
