Die Justiz hat ja sonst nichts zu tun: Der vor etwa einem Jahr vorgestellte Leitfaden des Autobauers Audi für eine „gendersensible Sprache“ wird am Dienstag vor einer Zivilkammer des Ingolstädter Landgerichtes verhandelt.
Ein Angestellter der Konzernmutter Volkswagen, der mit Audi-Kollegen zusammenarbeiten muss, hat Audi verklagt, nachdem das Unternehmen keine Unterlassungserklärung abgeben wollte. Der Kläger sieht durch den Leitfaden seine allgemeinen Persönlichkeitsrechte verletzt.
Der Kläger stört sich daran, dass er von Audi-Kollegen mit gegenderten Begriffen angesprochen wird. Er verlangt nach Angaben seiner Anwälte, dass es das Unternehmen unterlässt, die Nutzung der Kommunikationsregeln vorzuschreiben.
Seine Anwälte meinen, dass Sprache nicht derart konkret vorgegeben werden dürfe. Sie betrachten das Verfahren auch als ein Musterprozess, der über Audi hinaus wirkt.



