
Der Mordfall Lübcke ist rechtskräftig abgeschlossen. Der Bundesgerichtshof (BGH) in Karlsruhe bestätigte am Donnerstag die lebenslange Freiheitsstrafe für den Rechtsextremisten Stephan Ernst (48) wegen Mordes an dem CDU-Politiker Walter Lübcke, aber auch den Freispruch des zweiten Angeklagten Markus H. vom Vorwurf der Beihilfe.
Den Mitangeklagten Markus H., einen Freund von Ernst aus der rechten Szene, verurteilte das OLG zu einer anderthalbjährigen Bewährungsstrafe wegen eines Waffendelikts – aber nicht wie angeklagt wegen Beihilfe zum Mord an Lübcke. Er kam im Oktober 2020 frei.
Die Familie des Getöteten und die Bundesanwaltschaft monieren vor allem diese letzte Entscheidung des Frankfurter Gerichts. Sie sind überzeugt, dass der heute 46-Jährige eine wesentlich zentralere Rolle bei dem Attentat spielte. Er habe mit Ernst schießen geübt und ihn letztlich in seinem Willen zur Tat bestärkt. Die Hinterbliebenen halten ihn sogar für einen direkten Mittäter. Der Kasseler Regierungspräsident Lübcke war 2019 auf der Terrasse seines Wohnhauses erschossen worden.
Witwe beklagt „viele offene Fragen“ zum Mord
„Für uns ist es wichtig, dass wir die ganze Wahrheit erfahren“, hatte die Witwe Irmgard Braun-Lübcke in der mündlichen Verhandlung am BGH in Karlsruhe Ende Juli gesagt. Das bisherige Urteil lasse noch einige Fragen offen, „die wir gerne geklärt hätten“. Dabei gehe es vor allem um die letzten Minuten im Leben ihres Mannes: Gab es zum Beispiel noch einen Wortwechsel oder wurde er aus dem Hinterhalt erschossen?
Ernst selbst hatte im Prozess seine Aussage mehrfach geändert und H. zeitweise beschuldigt, mit ihm bei Lübcke gewesen zu sein, sogar die Waffe gehalten zu haben. Die Richter hielten das jedoch nicht für glaubhaft.

