So dreist geht’s dann doch nicht: Wegen der steigenden Gaspreise hat ein Vermieter seinen Mietern kurzum das Gas und damit auch das Warmwasser abgedreht. Doch da sprach das Verwaltungsgericht Frankfurt/Main jetzt ein Machtwort!
Die Versorgung mit Warmwasser gehöre zu den Mindeststandards für ein menschenwürdiges Wohnen in Deutschland, entschied das Gericht und verdonnerte den Wohnungseigentümer dazu, das Gas wieder aufzudrehen. Auch stehe es dem Eigentümer „nicht zu, einseitig und in einer seine Mieter bevormundenden Weise die auf Gas basierende Warmwasserversorgung einzustellen“. (Az 8 L 1907/22.F)
Mieter sollten Heizlüfter statt Gas nutzen
Der Kläger, der mehrere Wohnungen in einem Haus besitzt, hatte dort Ende Juni die Gasversorgung unter Berufung auf die durch den Ukraine-Krieg ausgelösten Versorgungengpässe und Preissteigerungen für Gas gekappt. Er wolle damit auch seine Mieter vor den steigenden Gaskosten schützen, argumentierte er.
Zudem hielt er es demnach für zumutbar, dass die Mieter Warmwasser für den täglichen Bedarf in der Küche selbst zubereiten. Die Beheizung der Wohnungen im kommenden Winter könne auch mit Elektroheizlüftern erfolgen, meinte er. Eine Versorgung mit Warmwasser sei im Mietvertrag nicht festgelegt.


