Geht es dem Wolf jetzt an den Kragen? Der Räuber ist bisher in Deutschland und Europa streng geschützt. Doch das passt nicht jedem. Denn Konflikte mit den wachsenden Wolfspopulationen führen auch in Deutschland zu immer mehr Problemen. Gerade Tierzüchter und Schäfer sind nicht begeistert, verzeichnen sie doch wachsende Verluste in ihren Tierbeständen.
Und so kann man die Äußerungen der EU-Kommissionspräsidentin Ursula von der Leyen vielleicht dahingehend verstehen, dass die geltenden Schutzvorschriften gelockert werden, auf Grundlage einer europaweiten neuen Datensammlung.
Denn von der Leyen kündigte am Montag in Brüssel an, bis zum 22. September systematisch Daten aus ganz Europa zu Wolfspopulationen zusammenzutragen. Eine Meldestelle sei eingerichtet. „Je mehr Daten wir von lokaler und regionaler Ebene über Bestände und Ereignisse mit Wölfen bekommen, desto genauer das Bild, desto einfacher die Überprüfung des Schutzstatus“, sagte von der Leyen. Sind die Daten dann ausgewertet, soll entschieden werden, ob ein Vorschlag zur Herabsetzung des Schutzstatus gemacht wird.
Wölfe sollen bei Gefahr bejagt werden
Von der Leyen forderte zudem Kommunen auf, die derzeitigen Spielräume für den Abschuss von problematischen Wölfen mutig zu nutzen. Aus ihrer Sicht ist es „völlig richtig“, dass lokale Behörden bei klarer Gefahr eine Bejagung erlauben. „Die Kommission wird deren Abwägungsentscheidung nicht infrage stellen. Denn sie können die Situation vor Ort am besten einschätzen.“ Artenvielfalt bleibe ein wichtiges Ziel, „aber wir müssen die Gefahren, die von solchen Konzentrationen von Wolfsrudeln für Mensch und Vieh ausgehen, dabei so gering wie möglich halten“.
Bisher genießen Wölfe in Europa einen hohen Schutzstatus, sowohl nach EU-Recht als auch nach deutschem Recht. In einigen Regionen Europas wird der Schutzstatus aber aufgrund größerer Populationen angezweifelt und eine Absenkung gefordert. Die Rückkehr des Wolfes führt zunehmend zu Konflikten mit Viehzüchtern und Jägern. Bislang haben nur lokale und nationale Behörden die Befugnis, notwendige Maßnahmen zu ergreifen.



