Die Strom- und Gaspreise gehen förmlich durch die Decke und viele Bürger stehen finanziell mit dem Rücken zur Wand. Denn selbst mit der geplanten Strom- und Gaspreisbremse ab Januar können sie ihre Rechnungen nicht bezahlen. Immer mehr Menschen wenden sich an Schuldnerberatungsstellen, doch auch die Bundesregierung unternimmt jetzt Schritte, um Privatleute und Firmen vor der Pleite zu schützen. Vorgesehen sei eine Reihe von Härtefallregeln, wie die Bild-Zeitung berichtet. Und dies ist an Leistungen geplant:
Nothilfen für Mieter
Wer seine Heizkostenabrechnung oder -nachforderung wegen der hohen Preise nicht bezahlen kann, kann sich an das Jobcenter wenden und Arbeitslosengeld II beantragen. Dabei muss man nachweisen, dass die hohen Nebenkosten-Nachforderungen des Vermieters eine finanzielle Überforderung darstellen oder man Heizmittel wie Holzpellets teuer einkaufen musste.
Auch bei Mietern, deren Einkommen normalerweise den Bedarf abdeckt und die deshalb voraussichtlich keinen dauerhaften Anspruch auf die Leistungen haben, kann eine hohe Heizkostenabrechnung bzw. -nachforderung einen einmaligen Anspruch auf Arbeitslosengeld II begründen. Wichtig ist, dass der Antrag auf Arbeitslosengeld II in dem Monat gestellt wird, in welchem die Nachzahlung fällig ist. Das Jobcenter prüft, ob die Kosten bzw. der Verbrauch angemessen sind und ein Anspruch auf Leistungen vorliegt.
Da ab Januar das Bürgergeld das bisherige Hartz-IV-System ablösen soll, werden über Sonderregeln die sonst üblichen Antragsfristen verlängert und auch die Regeln zur Vermögensanrechnung vorübergehend ausgesetzt. Dies bedeutet, das auch derjenige monatsweise Bürgergeld bekommen kann, der mehr als 40.000 Euro an Erspartem hat.
Bei hohen Nachforderungen können Mieter das Bürgergeld auch bis zu drei Monate rückwirkend kassieren, berichtet Bild weiter. Für diese Entlastungen alleine wolle die Ampel den Jobcentern und Sozialämtern bis zu 500 Millionen Euro zur Verfügung stellen.
In Berlin will der Senat zusätzlich zum Jahresanfang 2023 einen Härtefallfonds Energieschulden einrichten. Damit will er Haushalte unterstützen, die wegen der Energiepreissprünge von Energiesperren bedroht sind. Einzelheiten sind jedoch noch nicht bekannt. Bei den städtischen Wohnungsunternehmen gilt ein Kündigungsmoratorium.
Kleine und mittlere Unternehmen
Auch für kleine und mittlere Unternehmen soll es Härtefallregeln geben, und zwar laut Bild im Umfang von einer Milliarde Euro.
Firmen können demnach eine weitere Abschlagzahlung für Strom und Gas erstattet bekommen. Sie müssen dafür aber nachweisen, dass sich ihre Kosten für Energie im Zeitraum von Juni bis November 2022 mindestens drei Monate vervierfacht haben.
Auch während der Laufzeit der Preisbremsen können Unternehmen weitere Finanzhilfen kassieren, wenn sie besonders energieintensiv produzieren müssen.
Die Mittel sollen aus dem Wirtschaftsstabilisierungsfonds des Bundes zur Verfügung gestellt werden. Die Länder übernehmen Antragsstellung und Abwicklung.
Pflegeeinrichtungen und Krankenhäuser
Für Krankenhäuser und Pflegeeinrichtungen will die Bundesregierung aus den Mitteln des Wirtschaftsstabilisierungsfonds eine Härtefallregelung finanzieren und dafür acht Milliarden Euro zur Verfügung stellen, um Einrichtungen bei den gestiegenen Energiekosten zu unterstützen.


